Sitzung: 28.09.2023 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 101/2023
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dass sich der Verwaltungsausschuss und der Bauausschuss als beschließende Ausschüsse des Stadtrates entsprechend der Regelung des § 42 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen; die Verteilung der Sitze wird entsprechend der Regelung im § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung nach dem mathematischen Verhältnissystem nach Hare-Niemeyer vorgenommen.
In Änderung des Beschlusses Nr. 008/2023 vom 23.02.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Verwaltungsausschusses zu:
Fraktion CDU 4 Sitze
Fraktion AfD 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze
Fraktion FDP 1 Sitz
Fraktion HBI/GRÜNE 1 Sitz
Fraktionslose Mitglieder 1 Sitz
In Änderung des Beschlusses Nr. 008/2023 vom 23.02.2023 stehen den Fraktionen im Stadtrat der Stadt Heidenau und den fraktionslosen Stadtratsmitgliedern folgende Sitze bei der Besetzung des Bauausschusses zu:
Fraktion CDU 4 Sitze
Fraktion AfD 2 Sitze
Fraktion DIE LINKE/SPD 2 Sitze
Fraktion FDP 1 Sitz
Fraktion HBI/GRÜNE 1 Sitz
Fraktionslose Mitglieder 1 Sitz
Die Fraktionen und die fraktionslosen Mitglieder des Stadtrates haben dem Bürgermeister die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter bis 06. Oktober 2023 namentlich schriftlich zu benennen.
Herr Opitz informierte zur Beschlussvorlage. Er wies auf die Rückmeldungsfrist bis zum 06.10.2023 hin.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |