Sitzung: 28.09.2023 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 8, Enthaltungen: 0
Vorlage: 099/2023
Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 16. Oktober 2023 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 099/2023-1 zu stimmen.
Einzelbeschluss zur Anlage 099/2023-1 lfd. Nr.
1:
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung,
bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-010/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-010/2023 lautet:
1.
Die
Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt auf
Grundlage des
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 46 des Sächsischen
Gesetzes über
kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), für die im
Bereichsgrenzenplan
vom 22.08.2023 dargestellten Flurstücke aus dem in Aufstellung
befindlichen
Bebauungsplan Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“ (Aufstellungsbeschluss
IPO -
005/2018) die
Planung als Bebauungsplan 1.2 “Gewerbepark Dohna/ Heidenau“
fortzuführen.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.2 ist im Bereichsgrenzenplan in der
Fassung vom
22.08.2023 (Anlage IPO-010/2023-01) dargestellt. Der Geltungsbereich
umfasst die in
der Anlage IPO-010/2023-02 tabellarisch aufgeführten Grundstücke mit
einer
Gesamtfläche von ca. 125,6 ha und umfasst alle Flurstücke des Verbandsgebietes
des
Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe, die nicht im Geltungsbereich des sich
ebenfalls in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 1.1 gelegen sind. Die Anlagen IPO-
010/2023-01
und IPO-010/2023-02 sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
Der Geltungsbereich wird wie folgt
begrenzt:
· Im Norden vom
Schilfteichweg zwischen Großsedlitz und Dohna, , in der Folge
durch den südlichen Ortsrand der Ortslage
Großsedlitz und die
Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an den
Neubauernweg bzw. die K 8772
anschließenden Ackerschläge
· Im Osten durch
die Gemarkungsgrenze zwischen Dohna und Pirna, die
inmitten der Feldflur nördlich von Krebs
verläuft
· im Süden durch
den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der
Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut
in Pirna verbindet
· im Westen
durch die Reppchenstraße in Dohna
2.
Der Bebauungsplan
Nr.1.2 soll auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung
nach §3 Abs.1
und §4 Abs.1 BauGB zum B-Plan Nr.1 ab der Entwurfsphase fortgeführt
werden.
3.
Der Verbandsvorsitzende wird mit der Abarbeitung der
Arbeitsschritte beauftragt.
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
X |
|
|
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Bräunsdorf |
Volker |
X |
|
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Gensel |
Günther |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Skeries |
Denis |
X |
|
|
Stephan |
Gabriele |
|
X |
|
Thiele |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
8 |
Enthaltungen |
0 |
mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschluss zur Anlage 099/2023-1 lfd. Nr. 2:
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in
der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung,
bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-011/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-011/2023 lautet:
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt,
auf
Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des
Sächsischen
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1
„IndustriePark
Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und den
Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“, eine Veränderungssperre
gemäß
Anlage 1, 1a und 1b als Satzung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
X |
|
|
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Bräunsdorf |
Volker |
X |
|
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Gensel |
Günther |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Skeries |
Denis |
X |
|
|
Stephan |
Gabriele |
|
X |
|
Thiele |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
8 |
Enthaltungen |
0 |
Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.
Zur laufenden Nummer 1 erklärte Herr Stadtrat Zimmermann, dass keine
Meinungsbildung aufgrund der fehlenden Einwendungen für ihn möglich war. Herr
Opitz wies darauf hin, dass es sich hier um einen Satzungsbeschluss handelt.
Herr Stadtrat Gensel erkundigte sich außerdem nach mittelfristigen
Gewerbesteuereinnahmen.
Nachfolgend Herr Stadtrat Zimmermann beantragte die namentliche Abstimmung für
die laufende Nummer 1. Gemäß § 23 (3) Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt
Heidenau ist namentlich abzustimmen, wenn 1/5 der Mitglieder des Stadtrates
dies beantragen. Neben Herrn Stadtrat Zimmermann, beantragten noch 7 weitere
Stadträte die namentliche Abstimmung und damit mehr als 1/5 der Mitglieder.
Anschließend erfolgte die namentliche Abstimmung.
Ebenso beantragte Herr Stadtrat Zimmermann die namentliche Abstimmung für die laufende Nummer 2. Gemäß § 23 (3) Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Heidenau ist namentlich abzustimmen, wenn 1/5 der Mitglieder des Stadtrates dies beantragen. Neben Herrn Stadtrat Zimmermann, beantragten auch hier noch 7 weitere Stadträte die namentliche Abstimmung und damit mehr als 1/5 der Mitglieder. Anschließend erfolgte die namentliche Abstimmung.