Sitzung: 28.09.2023 Stadtrat
Beschluss:
Herr Opitz eröffnete die 48. Sitzung des Stadtrates der
Stadt Heidenau.
Nachfolgend begrüßte er anwesende Einwohner, die Mitglieder des Stadtrates und
die Mitarbeiter der Verwaltung. Außerdem hieß er die Presse willkommen.
Anschließend hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass der
Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten
und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung
eines Stadtratsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung
erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der
Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.
Nachfolgend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die
Beschlussfähigkeit mit 16 (von 21) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des
Stadtrates fest.
Herr Opitz informierte, dass durch Herrn Stadtrat Zimmermann per Email am
16.08.2023 eine Einwendung zum Tagesordnungspunkt 8 der Niederschrift des
Stadtrates vom 29.06.2023 vorgebracht wurde.
Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO entscheidet der Gemeinderat über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen.
Herr Opitz gab einen
Auszug aus der Niederschrift wieder:
Nach der Abstimmung über Anlage 069/2023 Iaufende Nr. 3 fragte Herr
Stadtrat Zimmermann, wieso keine Diskussionen zu den Iaufenden Nummern
erfolgen. Herr Opitz gab zu verstehen, dass diese wie
üblісh zu jedem
Zeitpunkt - auch schon vor der Abstimmung - möglich gewesen sind. Herr
Stadtrat Zimmermann forderte eine erneute Abstimmung aufgrund fehlender
Diskussionsmöglichkeiten. Herr Opitz gab erneut die Möglichkeit über
diese
Weisungsbeschlüsse zu sprechen; dies wurde für die Ifd. Nummern 1 bis 3
nicht wahrgenommen.
Anschließend verlas Herr Opitz die Einwendung von Herrn Stadtrat Zimmermann, welche den bisherigen Text ersetzen soll:
Auf meine Anfrage was mit der Diskussion zu den Unterpunkten 9 bis 3 zu
diesem Top ist, erwiderte Herr Opitz "Das ist jetzt vorbei ".
Er korrigierte also
seine Unterlassung, die Diskussion freizugeben, trotz der vorhandenen
Möglichkeit nicht.
Auf meine Bemerkung, dass solche Tricks nicht mehr funktionieren
und die Abstimmung somit anfechtbar ist, erteilte er mir einen
Ordnungsruf.
Nachfolgend erklärte Herr Stadtrat Zimmermann seine Einwendung. Seiner Meinung nach wurde der Sitzungshergang nicht sach- und ordnungsgemäß wiedergegeben.
Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Dr. Borchers wiederholte Herr Opitz die Einwendung erneut.
Im Anschluss wurde über die Einwendung wie folgt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
1 |
NEIN-Stimmen |
12 |
Enthaltungen |
3 |
Damit wurde die Änderung der Niederschrift mehrheitlich abgelehnt. Die Niederschrift vom 29.06.2023 bleibt unverändert.
Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden
nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
• Herr Stadtrat Thiele und
• Herr Stadtrat König.
Es wurden keine Befangenheiten von Stadträtinnen und Stadträten angezeigt oder
festgestellt.
Ab 18:35 Uhr war Herr Stadtrat Schürer anwesend. (17)
Herr Stadtrat Kirsten beantragte den Tagesordnungspunkt 7
als letzten Tagesordnungspunkt zu behandeln, damit die Beschlussfähigkeit bis
zum Ende der Sitzung gegeben ist. Darüber wurde wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
6 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
4 |
Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Nachfolgend beantragte Herr Stadtrat Dr. Borchers die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7, aufgrund der Eröffnung des Petitionsverfahren im Landtag. Herr Opitz erklärte, das kein Zusammenhang mit der Beschlussfassung besteht. Danach fand die Abstimmung zur Absetzung statt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
7 |
NEIN-Stimmen |
10 |
Enthaltungen |
0 |
Damit wurde der Antrag auf Absetzung abgelehnt. Die Tagesordnung blieb unverändert bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
|
JA-Stimmen |
|
NEIN-Stimmen |
|
Enthaltungen |
|