Beschluss:

 


Herr Opitz eröffnete die 48. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heidenau.

Nachfolgend begrüßte er anwesende Einwohner, die Mitglieder des Stadtrates und die Mitarbeiter der Verwaltung. Außerdem hieß er die Presse willkommen.

Anschließend hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Stadtratsmitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Nachfolgend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 16 (von 21) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates fest.

 
Herr Opitz informierte, dass durch Herrn Stadtrat Zimmermann per Email am 16.08.2023 eine Einwendung zum Tagesordnungspunkt 8 der Niederschrift des Stadtrates vom 29.06.2023 vorgebracht wurde.

 

Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO entscheidet der Gemeinderat über die gegen die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen.

 

Herr Opitz gab einen Auszug aus der Niederschrift wieder:
 

Nach der Abstimmung über Anlage 069/2023 Iaufende Nr. 3 fragte Herr

Stadtrat Zimmermann, wieso keine Diskussionen zu den Iaufenden Nummern

erfolgen. Herr Opitz gab zu verstehen, dass diese wie üblісh zu jedem

Zeitpunkt - auch schon vor der Abstimmung - möglich gewesen sind. Herr

Stadtrat Zimmermann forderte eine erneute Abstimmung aufgrund fehlender

Diskussionsmöglichkeiten. Herr Opitz gab erneut die Möglichkeit über diese

Weisungsbeschlüsse zu sprechen; dies wurde für die Ifd. Nummern 1 bis 3

nicht wahrgenommen.

 

Anschließend verlas Herr Opitz die Einwendung von Herrn Stadtrat Zimmermann, welche den bisherigen Text ersetzen soll:

 

Auf meine Anfrage was mit der Diskussion zu den Unterpunkten 9 bis 3 zu

diesem Top ist, erwiderte Herr Opitz "Das ist jetzt vorbei ". Er korrigierte also

seine Unterlassung, die Diskussion freizugeben, trotz der vorhandenen Möglichkeit nicht.

Auf meine Bemerkung, dass solche Tricks nicht mehr funktionieren

und die Abstimmung somit anfechtbar ist, erteilte er mir einen Ordnungsruf.

 

 

Nachfolgend erklärte Herr Stadtrat Zimmermann seine Einwendung. Seiner Meinung nach wurde der Sitzungshergang nicht sach- und ordnungsgemäß wiedergegeben.

 

Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Dr. Borchers wiederholte Herr Opitz die Einwendung erneut.

 

Im Anschluss wurde über die Einwendung wie folgt abgestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

1

NEIN-Stimmen

12

Enthaltungen

3

 

Damit wurde die Änderung der Niederschrift mehrheitlich abgelehnt. Die Niederschrift vom 29.06.2023 bleibt unverändert.


Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

• Herr Stadtrat Thiele und
• Herr Stadtrat König.

Es wurden keine Befangenheiten von Stadträtinnen und Stadträten angezeigt oder festgestellt.

Ab 18:35 Uhr war Herr Stadtrat Schürer anwesend. (17)

Herr Stadtrat Kirsten beantragte den Tagesordnungspunkt 7 als letzten Tagesordnungspunkt zu behandeln, damit die Beschlussfähigkeit bis zum Ende der Sitzung gegeben ist. Darüber wurde wie folgt abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

6

NEIN-Stimmen

7

Enthaltungen

4

 

Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. 

 

Nachfolgend beantragte Herr Stadtrat Dr. Borchers die Absetzung des Tagesordnungspunktes 7, aufgrund der Eröffnung des Petitionsverfahren im Landtag. Herr Opitz erklärte, das kein Zusammenhang mit der Beschlussfassung besteht. Danach fand die Abstimmung zur Absetzung statt.

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

17

JA-Stimmen

7

NEIN-Stimmen

10

Enthaltungen

0

 

Damit wurde der Antrag auf Absetzung abgelehnt.  Die Tagesordnung blieb unverändert bestehen.

 

 

 



 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen