Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, die Planungsleistungen mit den Leistungsphasen 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung für den 1. Bauabschnitt der Errichtung eines Gehweges mit öffentlicher Beleuchtung entlang der Sporbitzer Straße gemäß Honorarangebot vom 22.08.2023 an das Planungsbüro

 

IB für Stadtbauwesen und Verkehrsplanung

Zur Wetterwarte 27

01109 Dresden

 

zu vergeben.

 


Herr Opitz sprach zum Beschlusstext und gab das Wort an Frau Franz zur Erläuterung.

 

Frau Franz erläuterte das Bauvorhaben. Bereits im Rahmen des Bebauungsplanverfahren bestand die Überlegung, dass vor den neugebauten Häusern ein Fußweg errichtet wird.

Mittlerweile sind fast alle Grundstücke entlang der Sporbitzer Straße veräußert und es gab Gespräche mit den Anwohnern zur Gestaltung ihrer Außenanlagen, da hier der Gehwegbau berücksichtigt werden muss. 

Die Stadt Heidenau hat Kontakt zu einem Planungsbüro aufgenommen und es wird diesen Monat eine erste Entwurfsplanung vom Planungsbüro vorgelegt werden.

Geplant ist im nächsten Jahr als 1. Bauabschnitt den Fußweg vor dem Wohngebiet zu errichten. Dazu werden Gelder, die die Stadt Heidenau jährlich aus dem Sächsischen Finanzausgleichgesetz erhält, verwendet.  Für den 1. Bauabschnitt werden die Gelder von 2023 und 2024 von jeweils ca. 90.000 Euro/Jahr zusammengenommen.

Der 2. Bauabschnitt wird nach Klärung der eigentumsrechtlichen Belange durchgeführt. Hier soll der Gehweg bis zur Rudolf-Breitscheid-Straße fortgeführt werden.

  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

10

JA-Stimmen

10

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0