Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14, 16 und 17 Abs. 3 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“, den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“ und den Bebauungsplan Nr.1.2 „Gewerbepark Dohna/ Heidenau“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1, 1a und 1b als Satzung zu erlassen.

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Herr Verbandsrat Dr. Gilbert fragte nach wann die Veränderungssperre bereits abgelaufen ist und erklärte, dass er den Überbrückungszeitraum bis zum Beschluss, sehr lang empfindet.  Darauf erklärte Herr Opitz, dass die Vorbereitung einer Verbandsversammlung mind.8 – 10 Wochen Vorlauf bedarf.

 

 Auch Herrn Verbandsrat Klingner fehlte das Verständnis, diese Veränderungssperre mit Verzögerung zu beschließen.

 

Herr Opitz verwies erneut auf die Sitzungsvorbereitung. Außerdem erläuterte Herr Dr. Müller, dass der Aufstellungsbeschluss entscheidend für den Erlass einer Veränderungssperre ist. Auf Nachfrage beim Landratsamt, liegt kein Bauantrag für eine mögliche Photovoltaikanlage vor – informierte Herr Dr. Müller. Auch die Förderunschädlichkeit musste gegeben sein, erklärte er. 

 

Zur Konkretisierung des B-Plans 1.2. erkundigte sich Herr Verbandsrat Dr. Gilbert.

 

Herr Stadtrat Klingner wies erneut auf eine frühere Behandlung auf der Tagesordnung der Verbandsversammlung vom 24.07.2023 hin. Außerdem wies er auf die Behandlung der Petition zum Stoppen des IPO am 14.11.2023 im Sächsischen Landtag hin.

 

Herr Verbandsrat Ludwig wies darauf hin, dass es zu keiner weiteren Verzögerung kommen sollte und die Behandlung im Landtag unabhängig vom Baugesehen passiert. 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0