Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 24.07.2023 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 069/2023-1 zu stimmen.
Herr Opitz informierte zu den 5 Einzelbeschlüssen. Herr Opitz verwies insbesondere beim Haushaltsplan und dem Bebauungsplan auf die Informationsveranstaltung im Jagdschloss Graupa am 26.04.2023.
Nachfolgend berichte Herr Lippert von der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH zum Thema Angebot und Nachfrage – Bedarf für Gewerbe- und Industriegebiete in Sachsen.
Anschließend wurde über innerstädtische Brachflächen, Erlös von Flächen sowie
der geplanten Förderung und der Gewinnung von Arbeitskräften diskutiert.
Herr Stadtrat Dr. Borchers verteilte beigefügtes Diagramm zum Thema Verbandsumlage und bat um Aufnahme in die Niederschrift:
Außerdem kritisierte Herr Dr. Borchers, dass die Kulturstätte Barockgarten nicht bedacht wurde.
Herr Stadtrat Zimmermann erkundigte sich zur Preisentwicklung bei
Gewerbeimmobilien.
Herr Opitz dankte Herrn Lippert und bestätigte die Bereitstellung des Vortrages.
Anschließend erfolgte die Abstimmung der Einzelbeschlüsse.
An der Abstimmung der laufenden Nr. 2 nahm Herr Stadtrat Dr, Borchers aufgrund von Befangenheit nicht teil (15).
Nach der Abstimmung über Anlage 069/2023 laufende Nr. 3 fragte Herr Stadtrat Zimmermann, wieso keine Diskussionen zu den laufenden Nummern erfolgen. Herr Opitz gab zu verstehen, dass diese wie üblich zu jedem Zeitpunkt- auch schon vor der Abstimmung- möglich gewesen sind. Herr Stadtrat Zimmermann forderte eine erneute Abstimmung aufgrund fehlender Diskussionsmöglichkeiten.
Herr Opitz gab erneut die Möglichkeit über diese Weisungsbeschlüsse zu sprechen, dies wurde für die lfd. Nummern 1 bis 3 nicht wahrgenommen.
Daraufhin stellte Herr Stadtrat Dr. Borchers den Antrag auf namentliche
Abstimmung der laufenden Nummern 4 und 5.
Herr Stadtrat Bläsner merkte energisch an, dass eine erneute Abstimmung der Nummer 1-3 keine Änderung des Abstimmungsverhalten hervorrufen werde.
Es folgte die Abstimmung, ob die laufenden Nummern 4 und 5 namentlich abgestimmt werden. 6 Stadträte sprachen sich dafür aus, damit wurde das Quorum (1/5 der Mitglieder des Stadtrates) für namentliche Abstimmung erreicht.
1. Einzelbeschluss zu Anlage 069/2023-1 lfd. Nr. 01
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-002/2023 (einschließlich den Einzelbeschlüssen zu den Einwendungen 1 bis 10 und 15 bis 16) mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-002/2023 lautet:
Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund § 76 Abs. 1 SächsGemO über die eingegangene Einwendung A gem. der beigefügten Anlage IPO-002/2023-01
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
0 |
mehrheitlich zugestimmt
2. Einzelbeschluss zu Anlage 069/2023-1 lfd. Nr. 02
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-008/2023 (einschließlich den Einzelbeschlüssen zu den Einwendungen 1 bis 4) mit „JA“ zu stimmen
Beschluss IPO-008/2023 lautet:
Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund § 76 Abs. 1 SächsGemO über die eingegangenen Einwendung B gem. der beigefügten Anlage IPO-008/2023-01.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
0 |
mehrheitlich zugestimmt
3. Einzelbeschluss zu Anlage 069/2023-1 lfd. Nr. 03
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-009/2023 (einschließlich dem Einzelbeschluss zur Einwendung) mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-009/2023 lautet:
Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund § 76 Abs. 1 SächsGemO über die eingegangenen Einwendung C gem. der beigefügten Anlage IPO-009/2023-01
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
0 |
mehrheitlich zugestimmt
4. Einzelbeschluss zu Anlage 069/2023-1 lfd. Nr. 04
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-003/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-003/2023 lautet:
Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für
die Haushaltsjahre 2023 und 2024 gem. Anlage IPO-003/2023-01
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
X |
|
|
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Gensel |
Günther |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Stelzner |
Silke |
X |
|
|
Skeries |
Denis |
X |
|
|
Wolf |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
0 |
mehrheitlich zugestimmt
5. Einzelbeschluss zu Anlage 069/2023-1 lfd. Nr. 05
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erteilt den Vertretern der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe die Weisung, bei der Abstimmung über die Beschlussvorlage IPO-004/2023 mit „JA“ zu stimmen.
Beschluss IPO-003/2023 lautet:
1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses
1.1. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“
beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 46 des
Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG), den Aufstellungsbeschluss
für den B-Plan 1.1 „Technologiepark Feistenberg“ “ (Beschluss IPO 005/2018,
konkretisiert durch IPO-10/2020) um die in der Anlage 2 näher bezeichneten
Flurstücke der Gemarkung Großsedlitz zu erweitern.
1.2. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1.1 ist im Bereichsgrenzenplan in
der Fassung vom 02.05.2023 (Anlage IPO-004/2023-1) dargestellt. Der
Geltungsbereich umfasst die in der Anlage IPO-004/2023-2 tabellarisch
aufgeführten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 139 ha. Die Anlagen
IPO-004/2023-01 und IPO[1]004/2023-02 sind
Bestandteil dieser Beschlussvorlage.
1.3. Für die übrigen Flurstücke des Aufstellungsbeschlusses IPO - 005/2018 gilt
dieser fort.
2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
2.1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1.1 bestehend aus der Planzeichnung
mit den textlichen Festsetzungen (Anlage IPO-004/2023-03), der Begründung
(Anlage IPO[1]004/2023-04) und dem
Umweltbericht (Anlage IPO-004/2023-05), jeweils in der Fassung vom 02.05.2022
werden gebilligt, die Anlagen werden zur Kenntnis genommen.
2.2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.1.1 bestehend aus der Planzeichnung,
den textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 02.05.2023 und
den Anlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt.
2.3. Von den durch die Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange werden die Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
eingeholt. Die Planung wird mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
abgestimmt.
Abstimmungsergebnis namentliche Abstimmung:
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
X |
|
|
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Gensel |
Günther |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Stelzner |
Silke |
X |
|
|
Skeries |
Denis |
X |
|
|
Wolf |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
9 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
0 |
mehrheitlich zugestimmt