Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH (WVH) stimmt der in der Anlage 077/2023-01 beigefügten Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) und ihrer Tochtergesellschaften zu.

 

Die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) wird beauftragt, die Neufassung der allgemeinen Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften zu beschließen und deren Geschäftsführung entsprechend anzuweisen.

 

 


Herr Opitz erklärte die Änderungen der Beschlussvorlage.  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

13

JA-Stimmen

13

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0