Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
(WVH) folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH (WVH) beschließt die Neufassung des Gesellschafts­vertrages der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH) gem. Anlage 072/2023-01. Redaktionelle Anpassungen durch das Kommunalamt beim Landratsamt Pirna sowie dem beurkundenden Notar sind zulässig.

 

 


Herr Opitz informierte zur geänderten Beschlussvorlage.

Herr Stadtrat Wolf äußerte seine Ablehnung aufgrund der Entfernung des Satzes in § 2 zur Berücksichtigung von sozialen Belangen. Er beantragte die Wiedereinsetzung des gestrichenen Satzes „Bei der Bereitstellung von Mietwohnungen sollen in angemessener Weise soziale Belange berücksichtigt werden.“

Herr Stadtrat Schürer und Herr Stadtrat Dr. Borchers unterstützten die Wiedereinsetzung des Satzes.

 

Nachfolgend wurde über den Antrag von Herr Stadtrat Wolf abgestimmt:

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

13

JA-Stimmen

6

NEIN-Stimmen

6

Enthaltungen

1

 

Aufgrund von Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

Anschließend wurde über die unveränderte Beschlussvorlage abgestimmt.  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

13

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

4

Enthaltungen

0