Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 37. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 9 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

 

Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.

Die Niederschrift vom 13.04.2023 hat die Stadträte erreicht. Es gibt keine Bemerkungen dazu.

Die Niederschrift vom 11.05.2023 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird voraussichtlich im September erneut abgefragt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Frau Stadträtin Stephan und

             Herr Stadtrat König

 

Es ergaben sich keine Widersprüche. Herr Opitz leitete zur Tagesordnung weiter.