Sitzung: 15.06.2023 2019-2024 Bauausschuss
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 37. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung.
Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des
Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und
Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz
darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen
und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist
der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung
erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der
Sitzung geltend macht.
Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.
Anschließend stellte Herr Opitz
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 9 (von 12)
anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.
Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.
Die Niederschrift vom
13.04.2023 hat die Stadträte erreicht. Es gibt keine Bemerkungen dazu.
Die Niederschrift vom
11.05.2023 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird
voraussichtlich im September erneut abgefragt.
Für die Mitunterzeichnung dieser
Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder
bestellt:
• Frau Stadträtin Stephan und
• Herr Stadtrat König
Es ergaben sich keine Widersprüche. Herr Opitz leitete zur Tagesordnung weiter.