1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt den Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau in der Fassung vom 21. November 2022 mit redaktionellen Änderungen vom 20.04.2023 und billigt die zugehörige Begründung einschließlich dem Umweltbericht sowie den Landschaftsplan gemäß den Anlage 045/2023-1 bis 045/2023-19

 

2.    Die Verwaltung wird gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beauftragt, für den Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau die Genehmigung zu beantragen.

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

Zur Genehmigung und Auslegungsfrist informierte sich Herr Stadttrat Dr. Borchers.

Nachfolgend würdigte Herr Stadtrat Bläsner den Beschluss als wichtigen Meilenstein. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0