Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 der Stadt Heidenau wird durch den Stadtrat der Stadt Heidenau

 

       mit einer Verrechnung mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i. H. v. 439.530,41 EUR,

 

       mit einer Übertragung gem. § 72 Abs. 3 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 3 SächsKomHVO  in die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses i. H. v. 1.210.552,48 EUR,

       einem Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 2.487.694,35 EUR (einschl. 439.530,41 EUR aus Verrechnungen gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO),

 

       einem Überschuss im Sonderergebnis in Höhe von 1.592.232,29 EUR und

       mit einer Bilanzsumme in Höhe von 194.357.848,15 EUR,

 

festgestellt.

 

Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses' zugeführt.

 

Der Überschuss des Sonderergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses' zugeführt. 

 

In das Haushaltsjahr 2021 werden folgende Haushaltsermächtigungen übertragen:

 

       Ergebnishaushalt:                      3.838.283,90 EUR u. 

 

       Investitionshaushalt:                  12.074.971,20 EUR.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0