Sitzung: 11.05.2023 Bauausschuss
Beschluss:
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 36. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die anwesenden Gäste.
Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des
Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und
Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz
darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen
und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist
der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung
erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der
Sitzung geltend macht.
Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.
Anschließend stellte Herr Opitz
die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 9 (von 12)
anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.
Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.
Die Niederschrift vom
16.03.2023 hat die Stadträte erreicht. Es gibt keine Bemerkungen dazu.
.Die Niederschrift
vom 13.04.2023 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird
erneut abgefragt.
Für die Mitunterzeichnung dieser
Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder
bestellt:
• Herr Stadtrat Zimmermann und
• Herr Stadtrat Bläsner
Im Anschluss kündigte Herr Opitz als Gast Frau Till vom Planungsbüro Schubert an, welche im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im TOP 6 Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau –Abwägung der Stellungnahmen- und TOP 7 Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau –Feststellungsbeschluss- anwesend sein wird.
Alle Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Anwesenheit zu.
Herr Optiz begüßte weiterhin als Gäste Frau Rosin vom Bauamt, Stadtplanung sowie die Praktikantin der Stadtplanung, Frau Paul.
Herr Opitz schlägt im Nachhinein vor, den TOP 6 und TOP 7 vor TOP 4 und TOP 5 vorzuziehen. Es erhebt sich kein Widerspruch dazu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
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JA-Stimmen |
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NEIN-Stimmen |
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Enthaltungen |
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