Beschluss:

 


Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 36. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die anwesenden Gäste.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 9 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

 

Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.

Die Niederschrift vom 16.03.2023 hat die Stadträte erreicht. Es gibt keine Bemerkungen dazu.

.Die Niederschrift vom 13.04.2023 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut abgefragt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Herr Stadtrat Zimmermann und

             Herr Stadtrat Bläsner

 

Im Anschluss kündigte Herr Opitz als Gast Frau Till vom Planungsbüro Schubert an, welche im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im TOP 6 Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau –Abwägung der Stellungnahmen- und TOP 7 Flächennutzungsplan der Stadt Heidenau –Feststellungsbeschluss- anwesend sein wird.

Alle Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Anwesenheit zu.

Herr Optiz begüßte weiterhin als Gäste Frau Rosin vom Bauamt, Stadtplanung sowie die Praktikantin der Stadtplanung, Frau Paul.

Herr Opitz schlägt im Nachhinein vor, den TOP 6 und TOP 7 vor TOP 4 und TOP 5 vorzuziehen. Es erhebt sich kein Widerspruch dazu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen