Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 35. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die anwesenden Gäste.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 10 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.

Die Niederschrift vom 16.03.2023 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut abgefragt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Herr Stadtrat Bräunsdorf und

             Herr Stadtrat Lange

 

 

Im Anschluss kündigte Herr Opitz als Gäste Frau Schreiber vom Planungsbüro Schubert, Herrn Lorenz und Herrn Stoklassa als Investor von Uniplan-Mangement GmbH aus Dresden an, welche im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im TOP 5 zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan M15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ sprechen werden.

Alle Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Anwesenheit zu.

Herr Opitz schlägt vor, den TOP 4 und TOP 5 zu tauschen, da für TOP 5 die Gäste da sind. Es erhebt sich kein Widerspruch dazu.