Sitzung: 13.04.2023 Bauausschuss
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 35. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die anwesenden Gäste.
Mit Inkrafttreten
des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue
Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der
Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der
Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung
beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als
geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht
spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.
Es wurden
nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.
Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 10 (von 12) anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.
Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.
Die Niederschrift vom 16.03.2023 befand
sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut abgefragt.
Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch
den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
• Herr Stadtrat Bräunsdorf und
• Herr Stadtrat Lange
Im Anschluss kündigte Herr Opitz als Gäste Frau Schreiber vom Planungsbüro Schubert, Herrn Lorenz und Herrn Stoklassa als Investor von Uniplan-Mangement GmbH aus Dresden an, welche im nichtöffentlichen Teil der Sitzung im TOP 5 zum Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan M15/1 „Wohngebiet Hermann-Löns-Straße“ sprechen werden.
Alle Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Anwesenheit zu.
Herr Opitz schlägt vor, den TOP 4 und TOP 5 zu tauschen, da für TOP 5 die Gäste da sind. Es erhebt sich kein Widerspruch dazu.