Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan G 25/1 „Am Lugturm“ gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 8 BauGB und § 12 BauGB, mit folgendem Geltungsbereich gemäß Anlage 125/2022-1 aufzustellen:

 

Gemarkung Gommern:

Flurstück Nr. 388/a und Flurstück Nr. 445 (Teilfläche)

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Nachfolgend bat Herr Stadtrat Wolf um die Zustimmung der Anwesenden. Es ist ihm wichtig, dass dieses Ausflugsziel erhalten bleibt und die Stadt dabei unterstützend tätig wird.  Herr Stadtrat Barthel pflichtete ihm bei.


Auch Herr Stadtrat Bläsner lobte die Unterstützung der Stadtverwaltung und befürwortete das Vorhaben.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich nach Investitionstätigkeiten und Parkplätzen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

14

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0