Sitzung: 22.12.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 157/2022
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna eine Erklärung nach § 27 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
Die Stadt Heidenau erklärt den Widerruf Ihrer Erklärung, dass entsprechend § 27 Abs. 22 a UStG für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Der Widerruf gilt mit Wirkung vom 01.01.2023.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
14 |
JA-Stimmen |
14 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |