Frau Franz, Erste Beigeordnete der Stadt Heidenau eröffnete die 31. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Frau Franz als Erste Beigeordnete darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

 

Anschließend stellte Frau Franz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 9 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

 

Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.

 

Die Niederschrift des Bauausschusses v. 15.09.2022 sowie vom 13.10.2022 wurden den Mitgliedern übermittelt und Beanstandungen dazu wurden nicht geäußert.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch die Vorsitzende nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Herr Stadtrat Tillack und

             Herr Stadtrat Zimmermann

 

Es wurde keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung gestellt.