Beschluss:

 


Herr Opitz eröffnete die 14. Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark

Oberelbe und begrüßte die Bürgermeister und anwesenden Verbandsrätinnen und

Verbandsräte. Außerdem hieß er die Einwohner, Mitarbeiter der Stadtverwaltungen und der

SEP willkommen.

 

Nachfolgend hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass die

Verbandsversammlung nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung

beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung

eines Verbandsrates als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel

nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden

nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die

Beschlussfähigkeit mit 12 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des

Verbandsrates fest.

 

Die Niederschrift der Verbandsversammlung vom 07.07.2022 wurde genehmigt.

 

Es wurde keine Befangenheit von Verbandsräten festgestellt oder angezeigt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende

anwesende Verbandsräte bestellt:

 

• Herr Verbandsrat Klingner (Dohna) und

• Herr Verbandsrat Ludwig (Pirna).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen