Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 122/2022-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.07.2024.

 

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

 

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage und verwies auf den Vortrag im Verwaltungsausschuss.

 

Herr Stadtrat Lange erkundigte sich der Bedarfsplanung des Personals für die Kitas. Er berichtete von fehlenden Personal in einer Kita. Darauf erklärte Frau Röder den sächsischen Personalschlüssel für die Kindertageseinrichtungen und versicherte die dauerhafte Einhaltung in Heidenau. Sie sprach auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die

 

Auch Herr Stadtrat Kirsten berichtete von Personalausfall in der Heinrich-Heine-Grundschule. Frau Röder verwies auf die Ausnahmesituation, dass eine Betreuung der 4. Klassen nicht stattfinden konnte. Sie wies auf die Verhältnismäßigkeit hin.  Herr Opitz erläuterte die Verfahrensweise zur Berechnung der Bedarfsplanung.


Frau Stadträtin Plachta fragte an ob eine Vorstellung zur Berechnung der Bedarfsplanung möglich ist. Herr Opitz legte fest, dass im Verwaltungsausschuss im 08. November 2022 unter dem Tagesordnungspunkt „Informationen“ ein Vortrag zum Thema durch Frau Räder erfolgt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0