Sitzung: 13.10.2022 2019-2024 Bauausschuss
Herr Opitz eröffnete die 30. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.
Mit Inkrafttreten
des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue
Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der
Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der
Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung
beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als
geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht
spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es
wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.
Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 10 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.
Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.
Die Niederschrift des Bauausschusses
vom 16.06.2022 wurde abschließend bestätigt. Die Niederschrift vom 15.09.2022
befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut
abgefragt.
Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch
den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
• Herr Stadtrat Wolf und
• Herr Stadtrat König
Es wurden keine Änderungen der Tagesordnung vorgenommen sowie keine Anträge an die Verwaltung gestellt.