Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltungen: 0

1. Der Stadtrat von Heidenau beschließt den Beschluss Nr. 119/2018 aufzuheben.

 

2.  Der Stadtrat von Heidenau beauftragt den Bürgermeister, die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks-Nr. 21/27 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von rund 650 Quadratmetern, eingetragen Grundbuch von Heidenau, Blatt 2194, an die WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH, Dresdner Str. 15, 01809 Heidenau zu veranlassen.

 

3. Der Stadtrat von Heidenau beauftragt den Bürgermeister, die Veräußerung einer Teilfläche des Flurstücks 21/27 der Gemarkung Mügeln mit einer Größe von rund 2.100 Quadratmetern, eingetragen Grundbuch von Heidenau, Blatt 2194 zu veranlassen.

 


Herr Opitz informierte zur Beschlussvorlage.

 

Herr Stadtrat Schürer äußerte seine Ablehnung zur Beschlussvorlage und schlug vor die Grundstücke mit Erbbaurecht zu verkaufen.

Herr Stadtrat Kirsten wies darauf hin, dass eine Kreditaufnahme für ein mit Erbbaurecht belastetes Grundstück schwierig ist.

 

Zum nachfolgenden Verfahren bei entsprechender Veräußerung an einen neuen Eigentümer informierte sich Herr Stadtrat Wolf.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

11

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

0