Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Der Stadtrat ermächtigt den Bürgermeister, dass Einziehungsverfahren der Kurt-Fehrmann-Straße gemäß § 8 Straßengesetz für den Freistaat Sachsen (SächsStrG) einzuleiten.

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

Herr Stadtrat Schürer äußerte seine Bedenken zum Verkauf ohne Erbbaurecht. Außerdem sieht er die Müllentsorgung als Problem. Frau Franz erklärte jedoch, dass die Stadt nur nicht mehr Straßenbaulastträger ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

2

Enthaltungen

2