Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Einwohnerversammlung der Stadt Heidenau, in der allgemein bedeutsame Gemeindeangelegenheiten mit den Einwohnern gemäß § 22 Abs. 1 SächsGemO erörtert werden sollen, findet

 

  • am Dienstag, 07.03.2023 um 19.00 Uhr

 

in der Aula der Oberschule „J. W. v. Goethe“, Ernst-Thälmann-Straße 22, statt.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, im Laufe des Jahres 2023 zu einer Gemeindeangelegenheit, die von allgemeiner Bedeutung ist, mindestens 1 weitere Einwohnerversammlung nach § 22 Abs. 1 SächsGemO anzuberaumen.

 


Herr Opitz verlas den Beschlusstext.

Herr Stadtrat Schürer ließ sich das angedachte Verfahren zur 2. Einwohnerversammlung noch einmal erklären.  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0