Herr Opitz eröffnete die 29. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.

 

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 7 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt.

Die Niederschrift des Bauausschusses vom 16.06.2022 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut abgefragt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Herr Stadtrat Zimmermann und

             Herr Stadtrat Bräunsdorf

 

Es wurden keine Änderungen der Tagesordnung vorgenommen sowie keine Anträge an die Verwaltung gestellt.

 

Herr Opitz informierte die Mitglieder über die Einstellung des neuen Stadtplaners, Herrn Max-Christian Berauer, welcher sich im Anschluss persönlich kurz vorstellte.