Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des Gesellschaftsvertrages der Aufnahme eines Kredits durch die WVH Wohnungsbau- und Wohnungsver­waltungsgesellschaft Heidenau mbH in Höhe von bis zu 1.100.000 EUR zur Finanzierung der Errichtung eines Punkthauses als Bestandteil des 1. Bauabschnittes der Investitionsmaßnahme „Lugturmblick“ entsprechend den in der Anlage 086//2022-1 beigefügten Bedingungen zu.

 

 


Herr Opitz informierte zur Beschlussvorlage und die tagaktuelle Anlage 1 wurde gezeigt und verlesen.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich zur Bindefrist und lies sich den Begriff Punkthaus erläutern.

 

Herr Stadtrat Wolf bat um Zusendung der Anlage an alle. Dies wurde zugesagt.

 

Den geringeren Prozentsatz als angekündigt, lobte Herr Stadtrat König.


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0