Herr Bauamtsleiter Berthel führte in Form einer kurzen Präsentation zu allen in Hinsicht auf die im Rahmen der Grundsteuerreform nötigen Aktivitäten der Stadt Heidenau mit nachfolgenden Inhalten aus:

 

-       Grundsteuerreform

-       Neuerhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025

-       Neubewertung sämtlicher Grundstücke in Deutschland (verpachtete Garagen- und Gartengrundstücke die sich im kommunalen Eigentum befinden)

-       Stadt Heidenau konkret: rund 1.000 Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt, Selbige werden u.a. von 9 Garagengemeinschaften, 405 Einzelgaragen, 16 Kleingartenanlagen und 113 Einzelgärten genutzt

-       Meldung erforderlicher Angaben zur Grundstücksgröße, Bebauung (Baujahr, Sanierung), Bodenrichtwert usw. an das Finanzamt notwendig

-       Kontaktaufnahme der Stadt Heidenau mit den Mietern/ Pächtern zur Bereitstellung notwendiger Informationen von Grundstücksgröße, Bebauung (Baujahr, Sanierung) per Post

 

Frau Franz führte dazu aus, dass diese notwendigen Aufgaben im Bereich Liegenschaften nur mit erhöhtem Aufwand neben dem täglichen Arbeitsvolumen im Bauamt zu realisieren sind, derzeit dennoch im zeitlichen Plan liegen.

 

Es wurden keine weiteren Fragen oder Anträge an die Verwaltung gestellt.

 

 

 

 

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