Sitzung: 16.06.2022 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 094/2022
Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, die Planungsleistungen für die Objektplanung §§ 34 ff. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) i.V. Anlage 10 HOAI, LPH 1 – 9 bei der Baumaßnahme: Astrid-Lindgren Grundschule/Schule zur Lernförderung- Sanierung in den Leistungsphasen 1 - 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) an das Planungsbüro
JOE Ingenieure GmbH
Dipl.-Ing. (BA) Jan Oestreich
Wiener Straße 124
01219 Dresden
gemäß dem Angebot vom 07.04.2022 zu vergeben.
Herr Opitz verlas den Beschlusstext
und gab das Wort an Frau Franz.
Frau Franz informierte im Rahmen der
Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung der
Astrid-Lindgren-Grundschule/Schule zur Lernförderung und zum Vergabeverfahren
selbst. Auswahlkriterium im Rahmen des Verfahrens war u.a. auch die persönliche
Vorstellung zweier Planungsbüros zur Eignung.
Herr Stadtrat Barthel erkundigte
sich, ob die Trinkwasserleitung ebenso mit geprüft werden sollen.
Frau Franz gab an, dass
Trinkwasserleitungen nicht erneuert und somit nicht geprüft werden.
Herr Stadtrat Barthel stellt die
Frage, weshalb überhaupt ein Energiemanager tätig werden muss, da ja der Planer
ebenso die Leitungen prüfen wird und muss. Eigentlich soll der Energiemanager
diese Aufgabe erledigen, was dann doppelt und demnach kostenintensiver seiner
Meinung nach ausgeführt würde.
Herr Opitz klärte auf, dass der
Planer die Warmwasserleitungen prüfe und nicht die Trinkwasserleitungen.
Herr Stadtrat Barthel bat
nachdrücklich darum, transparent gegenüberzustellen, was der Planer prüft und
was dann der Energiemanager.
Herr Opitz merkte an, dass der
Planer nach städtischen Vorgaben plane und der Energiemanager vorab die
Ist-Situation aufnimmt.
Herr Kirsten fügte hinzu, dass der
Planer plant bzw. anbindet und der Energiemanager prüft vorab und gibt dann
Empfehlungen an den Planer.
Für Herrn Stadtrat Bläsner sei
wiederum die Aufgabestellung ausschlaggebend.
Herr Stadtrat Zimmermann erkundigte
sich nach Vergleichswerten bei der Angebotsbewertung in vorliegender
Angelegenheit.
Frau Franz führte aus, dass der
Bieter 2 deutlich unter der Kostenberechnung lag und somit nachweislich im
Preisdumping und konnte ebenso in der Vorstellung nicht überzeugen.
Es wurden keine weiteren Fragen
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
8 |
JA-Stimmen |
7 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
1 |