Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, die Planungsleistungen für die Objektplanung §§ 34 ff. Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) i.V. Anlage 10 HOAI, LPH 1 – 9 bei der Baumaßnahme: Astrid-Lindgren Grundschule/Schule zur Lernförderung- Sanierung in den Leistungsphasen 1 - 9 (Grundlagenermittlung bis Objektbetreuung) an das Planungsbüro

 

                               JOE Ingenieure GmbH

Dipl.-Ing. (BA) Jan Oestreich

Wiener Straße 124

01219 Dresden

 

gemäß dem Angebot vom 07.04.2022 zu vergeben.

 

 

 

 


Herr Opitz verlas den Beschlusstext und gab das Wort an Frau Franz.

 

Frau Franz informierte im Rahmen der Vergabe von Planungsleistungen zur Sanierung der Astrid-Lindgren-Grundschule/Schule zur Lernförderung und zum Vergabeverfahren selbst. Auswahlkriterium im Rahmen des Verfahrens war u.a. auch die persönliche Vorstellung zweier Planungsbüros zur Eignung.

 

Herr Stadtrat Barthel erkundigte sich, ob die Trinkwasserleitung ebenso mit geprüft werden sollen.

 

Frau Franz gab an, dass Trinkwasserleitungen nicht erneuert und somit nicht geprüft werden.

 

Herr Stadtrat Barthel stellt die Frage, weshalb überhaupt ein Energiemanager tätig werden muss, da ja der Planer ebenso die Leitungen prüfen wird und muss. Eigentlich soll der Energiemanager diese Aufgabe erledigen, was dann doppelt und demnach kostenintensiver seiner Meinung nach ausgeführt würde.

 

Herr Opitz klärte auf, dass der Planer die Warmwasserleitungen prüfe und nicht die Trinkwasserleitungen.

 

Herr Stadtrat Barthel bat nachdrücklich darum, transparent gegenüberzustellen, was der Planer prüft und was dann der Energiemanager.

 

Herr Opitz merkte an, dass der Planer nach städtischen Vorgaben plane und der Energiemanager vorab die Ist-Situation aufnimmt.

 

Herr Kirsten fügte hinzu, dass der Planer plant bzw. anbindet und der Energiemanager prüft vorab und gibt dann Empfehlungen an den Planer.

 

Für Herrn Stadtrat Bläsner sei wiederum die Aufgabestellung ausschlaggebend.

 

Herr Stadtrat Zimmermann erkundigte sich nach Vergleichswerten bei der Angebotsbewertung in vorliegender Angelegenheit.

 

Frau Franz führte aus, dass der Bieter 2 deutlich unter der Kostenberechnung lag und somit nachweislich im Preisdumping und konnte ebenso in der Vorstellung nicht überzeugen.

 

Es wurden keine weiteren Fragen gestellt.

 

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

8

JA-Stimmen

7

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

1