Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 07.07.2022 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 090/2022-1 zu stimmen.

 


Herr Opitz sprach zuerst sprach er zur Verfahrensweise der Abstimmungen und dann zur Anlage 1.

 

Herr Stadtrat Zimmermann informierte die Anwesenden zum abgelehnten Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen des IndustriePark Oberelbe vom 19.05.2022.  

Aufgrund dessen stellte er die nachfolgenden Anfragen:

 

Welche Arbeiten wurden für den Zweckverband IPO ausgeführt? Wie sieht die Vergütung aus?

Unter welchen Konten wurde die Vergütung gebucht? Bitte Unterkonten und Beträge angeben.

Welcher Zeitaufwand wurde betrieben?

 

Diese werden schriftlich beantwortet, teilte Herr Opitz mit.

 

Nachfolgend verlas Herr Stadtrat Schürer folgenden Text zu den Gesamtkosten des Projekts:

Grundsätzlich hat sich ein Zweckverband als Körperschaft Öffentlichen Rechts mit eigener

Haushaltführung aus eigenen Einnahmen zu finanzieren. Eine langfristige Alimentierung

durch die Verbandsmitglieder über Verbandsumlagen steht dieser Pflicht entgegen und ist

auch in der Verbandssatzung nicht vorgesehen.

 

Gemäß Punkt 1.3 der Abwägung werden nun allein die Investitionskosten, die über Einnahmen aus Fördermitteln und Erlösen aus dem Grundstücksverkauf wieder refinanziert werden sollen, mit 142 Mio. Euro angegeben. Neu sind die gesondert ausgewiesenen Vorlauf- und laufenden Kosten, die weder durch Fördermittel noch durch Verkaufserlöse refinanziert werden können. Damit wird die Erhebung der Verbandsumlage in Höhe von 16 Mio. Euro allein für den Zeitraum 2018 bis 2033 begründet (vgl. Punkt 1.3). Diese Kosten gehören unzweifelhaft zu den Gesamtkosten des Projekts IPO. Damit gibt der ZV IPO zu, dass er seine Projektgesamtkosten auch langfristig nicht aus seiner eigenen Wirtschaftstätigkeit decken kann und dass diese sich auf derzeit ca. 160 Mio. Euro summieren. Genau das haben die Einwender mit ihrer Kostenberechnung trotz einer etwas anderen Herangehensweise nachgewiesen.

 

Es sei daran erinnert, dass in der Haushaltdiskussion im vorigen Jahr von 140 Mio. Euro Gesamtkosten die Rede war, die vollständig über Verkaufserlöse refinanziert werden sollen.

Von Kosten, die nicht durch Verkaufserlöse refinanziert werden können und über lange

Jahre mittels Verbandsumlagen auf die Verbandsmitglieder abgewälzt werden, war keine

Rede. Nun stehen plötzlich 16 Mio. Euro ungedeckte Kosten im Raum! Wurden wir vorsätzlich getäuscht, um das gewünschte Abstimmungsergebnis zu erzielen? Ein klares JA. Es kommt sogar noch schlimmer.

 

Nach langem Sträuben hat der ZV IPO nun eingeräumt, dass für einen realistisch überschaubaren Zeitraum keinerlei wirtschaftlicher Ertrag für die Stadt Heidenau absehbar ist. Stattdessen tritt genau das ein, was die Einwender bereits im Vorjahr und jetzt erneut zutreffend festgestellt haben. Die Stadt Heidenau zahlt nach der aktuellen Kalkulation des ZV IPO bis 2033 ca. 3,2 Mio. Euro und haftet so über die Verbandsumlagen gemeinsam mit den anderen Verbandsmitgliedern für alle ungedeckten Kosten, also die Defizite aus der Wirtschaftstätigkeit des ZV IPO. Ihre tatsächliche Höhe ist derzeit unabsehbar. Es sei daran erinnert, dass zur Gründung des ZV IPO zeitnahe Ausschüttungen aus Einnahmeüberschüssen in nennenswerter Höhe versprochen, später sogar noch konkret beziffert und damit die vermeintlichen wirtschaftlichen Vorteile und Erträge des Projekts für die Mitgliedsstädte und die Region in herausgehobener Weise begründet wurden. Nun wird vom ZV IPO eingestanden, dass das völlige Gegenteil eintritt. Statt von Ausschüttungen, die ohnehin nur als Kann-Regelung in der Verbandssatzung verankert sind, ist nun von Verbandsumlagen bis mindestens 2033 ohne jegliche Aussicht auf Erträge für die Verbandsmitglieder die Rede. Zudem ist ein Netto-Ertrag für die Haushalte der Verbandsmitglieder erst dann erzielbar, wenn durch Ausschüttungen des ZV IPO alle bis dahin geleisteten Verbandumlagen vollständig refinanziert worden sind. Dafür, dass dies tatsächlich einmal eintritt, und wann dies der Fall sein könnte, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.

 

Auf den Punkt gebracht: Außer Spesen nicht gewesen. Und für die versprochenen 3.000 Arbeitsplätze fehlen schon jetzt die Arbeitskräfte. Der Fachkräftemangel in der Region nimmt

bereits besorgniserregende Ausmaße an.

 

Zusammengefasst gesteht der ZV IPO in seiner Abwägung ein, dass er ohne die Verbandsumlagen wirtschaftlich nicht überlebensfähig ist. Und im Wissen darum will er in den nächsten Jahren Kredite von über 40 Mio. Euro aufnehmen! Warum wurde diese entscheidende Tatsache vom ZV IPO nicht im Haushaltplan offengelegt? Genau diese Situation haben die Einwender fachlich zutreffend angesprochen, nachgewiesen und kritisiert.

 

Eine Zustimmung zum Haushaltplan mit dieser wirtschaftlichen Perspektive würde eine formelle Akzeptanz dieser nicht akzeptablen wirtschaftlichen Entwicklung bedeuten.

Zudem bestätigt der ZV IPO mit seinen Argumenten die grundsätzliche Richtigkeit der Kritik

der Einwender. Es ist daher widersprüchlich, dass er in der Beschlussvorlage die Zurückweisung der Einwendung empfiehlt. Diese Beschlussvorlage sollte daher vom Stadtrat wegen grundsätzlicher inhaltlicher Mängel und Widersprüche nicht bestätigt werden.

 

Nachfolgend äußerte Herr Stadtrat Dr. Borchers zum Thema Vermarktungskosten:

In seiner Abwägung kann sich der ZV IPO wiederholt nicht erklären, wie die Einwender auf Vermarktungskosten von 11,7 Mio. Euro kommen. Wir haben bei den Einwendern nachge­fragt.

 

Im Vorbericht zum Haushaltplanentwurf ist unter Punkt 14.1 „Langfristige Haushaltentwick­lung - Ergebnishaushalt", Unterpunkt Sonderergebnisse, eine Aufstellung von Erträgen und Aufwendungen aus Grundstücksverkäufen dargestellt. Als Sonderergebnisse werden in Haushaltplänen Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen, die nicht regelmäßig aus der laufen­den Geschäftstätigkeit, sondern beispielsweise im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäf­ten auftreten. Genau dort sind für die Jahre 2026 bis 2032 Aufwendungen für die Grund­stücksverkäufe in Höhe von insgesamt 11,7 Mio. Euro bei geplanten Erträgen von ca. 70,2 Mio. Euro angeführt worden. Die Aufwendungen liegen bei 16,7 Prozent der kalkulierten Er­träge. Wofür, wenn nicht für Vermarktungsaufwendungen, sollen denn diese Aufwendungen anfallen? Wie, auf welcher Kalkulationsgrundlage und von wem wurden diese Kostenansätze ermittelt? Basieren sie auf Vermarktungsverträgen mit der SEP, vielleicht mit fest kalkulier­ten Kosten und zusätzlichen erfolgsabhängigen Provisionen für die Leistungen der SEP? Der Bezug auf die SEP erfolgte, weil diese nach eigener Darstellung des ZV IPO und der SEP mit der Vermarktung des IPO beauftragt wurde.

 

Die kalkulierten Aufwendungen für die Grundstücksverkäufe sind auf jeden Fall bemerkens­wert hoch. Dies vor allem deshalb, weil ja der ZV IPO und die SEP unisono das Bild zeichnen, dass die Nachfrage riesig sei und sich die Interessenten bereits drängeln.

 

Der ZV IPO will sich also Aufwendungen für Grundstücksverkäufe in Höhe von 11,7 Mio. Euro leisten und fordert gleichzeitig Verbandsumlagen in Höhe von 16 Mio. Euro zur Finanzierung von nicht durch Einnahmen deckbaren Kosten seiner Gesamtgeschäftstätigkeit ein. Das ist erklärungsbedürftig!

 

Daraufhin stellte Herr Opitz nochmals einige Kosten richtig dar und nahm Stellung zu den getätigten Aussagen.

 

Nachfolgend erkundigte sich Herr Stadtrat Kirsten ob es einen Konflikt bei der gleichzeigen Vermarktung der Gewerbeflächen des IPO und Leupoldishain durch die SEP gibt. Dies wurde durch Herrn Opitz verneint. Er erklärte, dass dadurch insbesondere Synergieeffekte erzielt werden.


Herr Stadtrat Zimmermann äußerte sich zu steigenden Zinsen und den Grundstückspreisen. Er sagte außerdem, dass er in der Angelegenheit IPO nur noch an namentlichen Abstimmungen teilnehmen wird. Nachfolgend stellte er den Antrag auf namentliche Abstimmmung des Tagesordnungspunktes. Darüber wurde wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

8

Enthaltungen

0

 

Damit wurde der Antrag angenommen, da mehr als 5 Stadträte ihre Zustimmung abgegeben haben. Die Abstimmungen der Einzelbeschlüsse erfolgen damit namentlich.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers bezweifelte Synergieeffekte und sprach nochmal die Priorisierung der Gewerbeflächen in Pirna an.

 

Herr Stadtrat Wolf zweifelte die Aussagen von Herrn Stadtrat Dr. Borchers an und verwies auch auf andere Zweckverbände. Er sprach sich für die Beschlussfassung aus.

 

 

 


Einzelbeschlüsse zu Anlage 090/2022-1 lfd. Nr. 01

Die Verbandsversammlung lehnt die zum Haushaltplanentwurf 2021 vorgetragenen und nach Vortrag der Einwendungsführerin auch für den Haushaltsplanentwurf 2022 geltenden Einwendungen ab.

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung

 

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Barthel

Daniel

 

 

X

Bläsner

Norbert

X

 

 

Borchers

Bernhard

 

X

 

Bräunsdorf

Volker

X

 

 

Denzer-Ruffani

Annette

 

X

 

Hesse

Alexander

X

 

 

Kirsten

René

 

X

 

König

Reno

X

 

 

Lange

André

 

X

 

Opitz

Jürgen

X

 

 

Schmiedel

Cornelia

X

 

 

Schürer

Michael

 

X

 

Stelzner

Silke

X

 

 

Stephan

Gabriele

 

X

 

Wolf

Steffen

X

 

 

Zimmermann

Uwe

 

X

 

 

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

7

Enthaltungen

1

 

Mehrheitlich zugestimmt

 

 

Die Verbandsversammlung lehnt die Einwendungen der Punkte 1 – 4 gegen den Haushaltsplanentwurf 2022 ab.

 

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung

 

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Barthel

Daniel

 

 

X

Bläsner

Norbert

X

 

 

Borchers

Bernhard

 

X

 

Bräunsdorf

Volker

X

 

 

Denzer-Ruffani

Annette

 

X

 

Hesse

Alexander

X

 

 

Kirsten

René

 

X

 

König

Reno

X

 

 

Lange

André

 

X

 

Opitz

Jürgen

X

 

 

Schmiedel

Cornelia

X

 

 

Schürer

Michael

 

X

 

Stelzner

Silke

X

 

 

Stephan

Gabriele

 

X

 

Wolf

Steffen

X

 

 

Zimmermann

Uwe

 

X

 

 

 

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

7

Enthaltungen

1

 

Mehrheitlich zugestimmt

 

Einzelbeschlüsse zu Anlage 090/2022-1 lfd. Nr. 02

Die Verbandsversammlung lehnt die zum Haushaltplanentwurf 2021 vorgetragenen und nach Vortrag der Einwendungsführerin auch für den Haushaltsplanentwurf 2022 geltenden Einwendungen ab.

Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung

 

Name

Vorname

Ja

Nein

Enthaltung

Barthel

Daniel

 

 

X

Bläsner

Norbert

X

 

 

Borchers

Bernhard

 

X

 

Bräunsdorf

Volker

X

 

 

Denzer-Ruffani

Annette

 

X

 

Hesse

Alexander

X

 

 

Kirsten

René

 

X

 

König

Reno

X

 

 

Lange

André

 

X

 

Opitz

Jürgen

X

 

 

Schmiedel

Cornelia

X

 

 

Schürer

Michael

 

X

 

Stelzner

Silke

X

 

 

Stephan

Gabriele

 

X

 

Wolf

Steffen

X

 

 

Zimmermann

Uwe

 

X

 

 

:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

7

Enthaltungen

1

 

Mehrheitlich zugestimmt