Sitzung: 30.06.2022 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 090/2022
Der Stadtrat der Stadt Heidenau weist die Vertreter der Stadt Heidenau in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe an, in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe am 07.07.2022 entsprechend den Einzelbeschlüssen gemäß Anlage 090/2022-1 zu stimmen.
Herr Opitz sprach zuerst sprach er zur Verfahrensweise der Abstimmungen und dann zur Anlage 1.
Herr Stadtrat Zimmermann informierte die Anwesenden zum abgelehnten Antrag auf Einsichtnahme in die Unterlagen des IndustriePark Oberelbe vom 19.05.2022.
Aufgrund dessen stellte er die nachfolgenden Anfragen:
Welche Arbeiten wurden
für den Zweckverband IPO ausgeführt? Wie sieht die Vergütung aus?
Unter welchen Konten
wurde die Vergütung gebucht? Bitte Unterkonten und Beträge angeben.
Welcher Zeitaufwand wurde betrieben?
Diese werden schriftlich beantwortet, teilte Herr Opitz mit.
Nachfolgend verlas Herr Stadtrat Schürer folgenden Text zu den Gesamtkosten des Projekts:
Grundsätzlich hat
sich ein Zweckverband als Körperschaft Öffentlichen Rechts mit eigener
Haushaltführung aus
eigenen Einnahmen zu finanzieren. Eine langfristige Alimentierung
durch die
Verbandsmitglieder über Verbandsumlagen steht dieser Pflicht entgegen und ist
auch in der
Verbandssatzung nicht vorgesehen.
Gemäß Punkt 1.3 der
Abwägung werden nun allein die Investitionskosten, die über Einnahmen aus
Fördermitteln und Erlösen aus dem Grundstücksverkauf wieder refinanziert werden
sollen, mit 142 Mio. Euro angegeben. Neu sind die gesondert ausgewiesenen
Vorlauf- und laufenden Kosten, die weder durch Fördermittel noch durch
Verkaufserlöse refinanziert werden können. Damit wird die Erhebung der
Verbandsumlage in Höhe von 16 Mio. Euro allein für den Zeitraum 2018 bis 2033
begründet (vgl. Punkt 1.3). Diese Kosten gehören unzweifelhaft zu den Gesamtkosten
des Projekts IPO. Damit gibt der ZV IPO zu, dass er seine Projektgesamtkosten
auch langfristig nicht aus seiner eigenen Wirtschaftstätigkeit decken kann und
dass diese sich auf derzeit ca. 160 Mio. Euro summieren. Genau das haben die
Einwender mit ihrer Kostenberechnung trotz einer etwas anderen Herangehensweise
nachgewiesen.
Es sei daran
erinnert, dass in der Haushaltdiskussion im vorigen Jahr von 140 Mio. Euro
Gesamtkosten die Rede war, die vollständig über Verkaufserlöse refinanziert
werden sollen.
Von Kosten, die
nicht durch Verkaufserlöse refinanziert werden können und über lange
Jahre mittels
Verbandsumlagen auf die Verbandsmitglieder abgewälzt werden, war keine
Rede. Nun stehen
plötzlich 16 Mio. Euro ungedeckte Kosten im Raum! Wurden wir vorsätzlich
getäuscht, um das gewünschte Abstimmungsergebnis zu erzielen? Ein klares JA. Es
kommt sogar noch schlimmer.
Nach langem Sträuben
hat der ZV IPO nun eingeräumt, dass für einen realistisch überschaubaren
Zeitraum keinerlei wirtschaftlicher Ertrag für die Stadt Heidenau absehbar ist.
Stattdessen tritt genau das ein, was die Einwender bereits im Vorjahr und jetzt
erneut zutreffend festgestellt haben. Die Stadt Heidenau zahlt nach der
aktuellen Kalkulation des ZV IPO bis 2033 ca. 3,2 Mio. Euro und haftet so über
die Verbandsumlagen gemeinsam mit den anderen Verbandsmitgliedern für alle
ungedeckten Kosten, also die Defizite aus der Wirtschaftstätigkeit des ZV IPO.
Ihre tatsächliche Höhe ist derzeit unabsehbar. Es sei daran erinnert, dass zur
Gründung des ZV IPO zeitnahe Ausschüttungen aus Einnahmeüberschüssen in
nennenswerter Höhe versprochen, später sogar noch konkret beziffert und damit
die vermeintlichen wirtschaftlichen Vorteile und Erträge des Projekts für die
Mitgliedsstädte und die Region in herausgehobener Weise begründet wurden. Nun
wird vom ZV IPO eingestanden, dass das völlige Gegenteil eintritt. Statt von
Ausschüttungen, die ohnehin nur als Kann-Regelung in der Verbandssatzung
verankert sind, ist nun von Verbandsumlagen bis mindestens 2033 ohne jegliche
Aussicht auf Erträge für die Verbandsmitglieder die Rede. Zudem ist ein
Netto-Ertrag für die Haushalte der Verbandsmitglieder erst dann erzielbar, wenn
durch Ausschüttungen des ZV IPO alle bis dahin geleisteten Verbandumlagen
vollständig refinanziert worden sind. Dafür, dass dies tatsächlich einmal
eintritt, und wann dies der Fall sein könnte, gibt es keinerlei Anhaltspunkte.
Auf den Punkt
gebracht: Außer Spesen nicht gewesen. Und für die versprochenen 3.000
Arbeitsplätze fehlen schon jetzt die Arbeitskräfte. Der Fachkräftemangel in der
Region nimmt
bereits
besorgniserregende Ausmaße an.
Zusammengefasst
gesteht der ZV IPO in seiner Abwägung ein, dass er ohne die Verbandsumlagen
wirtschaftlich nicht überlebensfähig ist. Und im Wissen darum will er in den
nächsten Jahren Kredite von über 40 Mio. Euro aufnehmen! Warum wurde diese
entscheidende Tatsache vom ZV IPO nicht im Haushaltplan offengelegt? Genau
diese Situation haben die Einwender fachlich zutreffend angesprochen,
nachgewiesen und kritisiert.
Eine Zustimmung zum
Haushaltplan mit dieser wirtschaftlichen Perspektive würde eine formelle
Akzeptanz dieser nicht akzeptablen wirtschaftlichen Entwicklung bedeuten.
Zudem bestätigt der
ZV IPO mit seinen Argumenten die grundsätzliche Richtigkeit der Kritik
der Einwender. Es
ist daher widersprüchlich, dass er in der Beschlussvorlage die Zurückweisung
der Einwendung empfiehlt. Diese Beschlussvorlage sollte daher vom Stadtrat
wegen grundsätzlicher inhaltlicher Mängel und Widersprüche nicht bestätigt
werden.
Nachfolgend äußerte Herr Stadtrat Dr. Borchers zum Thema Vermarktungskosten:
In seiner Abwägung kann sich der ZV IPO wiederholt nicht
erklären, wie die Einwender auf Vermarktungskosten von 11,7 Mio. Euro kommen.
Wir haben bei den Einwendern nachgefragt.
Im Vorbericht zum Haushaltplanentwurf ist unter Punkt
14.1 „Langfristige Haushaltentwicklung - Ergebnishaushalt", Unterpunkt
Sonderergebnisse, eine Aufstellung von Erträgen und Aufwendungen aus
Grundstücksverkäufen dargestellt. Als Sonderergebnisse werden in Haushaltplänen
Einnahmen und Ausgaben ausgewiesen, die nicht regelmäßig aus der laufenden
Geschäftstätigkeit, sondern beispielsweise im Zusammenhang mit
Grundstücksgeschäften auftreten. Genau dort sind für die Jahre 2026 bis 2032
Aufwendungen für die Grundstücksverkäufe in Höhe von insgesamt 11,7 Mio. Euro
bei geplanten Erträgen von ca. 70,2 Mio. Euro angeführt worden. Die
Aufwendungen liegen bei 16,7 Prozent der kalkulierten Erträge. Wofür, wenn
nicht für Vermarktungsaufwendungen, sollen denn diese Aufwendungen anfallen?
Wie, auf welcher Kalkulationsgrundlage und von wem wurden diese Kostenansätze
ermittelt? Basieren sie auf Vermarktungsverträgen mit der SEP, vielleicht mit
fest kalkulierten Kosten und zusätzlichen erfolgsabhängigen Provisionen für
die Leistungen der SEP? Der Bezug auf die SEP erfolgte, weil diese nach eigener
Darstellung des ZV IPO und der SEP mit der Vermarktung des IPO beauftragt
wurde.
Die kalkulierten Aufwendungen für die Grundstücksverkäufe sind auf jeden
Fall bemerkenswert hoch. Dies vor allem deshalb, weil ja der ZV IPO und die
SEP unisono das Bild zeichnen, dass die Nachfrage riesig sei und sich die
Interessenten bereits drängeln.
Der ZV IPO will sich also Aufwendungen für
Grundstücksverkäufe in Höhe von 11,7 Mio. Euro leisten und fordert gleichzeitig
Verbandsumlagen in Höhe von 16 Mio. Euro zur Finanzierung von nicht durch
Einnahmen deckbaren Kosten seiner Gesamtgeschäftstätigkeit ein. Das ist
erklärungsbedürftig!
Daraufhin stellte Herr Opitz nochmals einige Kosten richtig dar und nahm Stellung zu den getätigten Aussagen.
Nachfolgend erkundigte sich Herr Stadtrat Kirsten ob es einen Konflikt bei der gleichzeigen Vermarktung der Gewerbeflächen des IPO und Leupoldishain durch die SEP gibt. Dies wurde durch Herrn Opitz verneint. Er erklärte, dass dadurch insbesondere Synergieeffekte erzielt werden.
Herr Stadtrat Zimmermann äußerte sich zu steigenden Zinsen und den
Grundstückspreisen. Er sagte außerdem, dass er in der Angelegenheit IPO nur
noch an namentlichen Abstimmungen teilnehmen wird. Nachfolgend stellte er den
Antrag auf namentliche Abstimmmung des Tagesordnungspunktes. Darüber wurde wie
folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
8 |
Enthaltungen |
0 |
Damit wurde der Antrag angenommen, da mehr als 5 Stadträte ihre Zustimmung abgegeben haben. Die Abstimmungen der Einzelbeschlüsse erfolgen damit namentlich.
Herr Stadtrat Dr. Borchers bezweifelte Synergieeffekte und sprach nochmal die Priorisierung der Gewerbeflächen in Pirna an.
Herr Stadtrat Wolf zweifelte die Aussagen von Herrn Stadtrat Dr. Borchers an und verwies auch auf andere Zweckverbände. Er sprach sich für die Beschlussfassung aus.
Einzelbeschlüsse zu Anlage 090/2022-1 lfd. Nr. 01
Die
Verbandsversammlung lehnt die zum Haushaltplanentwurf 2021 vorgetragenen und
nach Vortrag der Einwendungsführerin auch für den Haushaltsplanentwurf 2022
geltenden Einwendungen ab.
Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
|
|
X |
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Bräunsdorf |
Volker |
X |
|
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Stelzner |
Silke |
X |
|
|
Stephan |
Gabriele |
|
X |
|
Wolf |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
1 |
Mehrheitlich zugestimmt
Die
Verbandsversammlung lehnt die Einwendungen der Punkte 1 – 4 gegen den
Haushaltsplanentwurf 2022 ab.
Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
|
|
X |
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Bräunsdorf |
Volker |
X |
|
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Stelzner |
Silke |
X |
|
|
Stephan |
Gabriele |
|
X |
|
Wolf |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
1 |
Mehrheitlich zugestimmt
Einzelbeschlüsse zu Anlage 090/2022-1 lfd. Nr. 02
Die
Verbandsversammlung lehnt die zum Haushaltplanentwurf 2021 vorgetragenen und
nach Vortrag der Einwendungsführerin auch für den Haushaltsplanentwurf 2022
geltenden Einwendungen ab.
Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung
Name |
Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
Barthel |
Daniel |
|
|
X |
Bläsner |
Norbert |
X |
|
|
Borchers |
Bernhard |
|
X |
|
Bräunsdorf |
Volker |
X |
|
|
Denzer-Ruffani |
Annette |
|
X |
|
Hesse |
Alexander |
X |
|
|
Kirsten |
René |
|
X |
|
König |
Reno |
X |
|
|
Lange |
André |
|
X |
|
Opitz |
Jürgen |
X |
|
|
Schmiedel |
Cornelia |
X |
|
|
Schürer |
Michael |
|
X |
|
Stelzner |
Silke |
X |
|
|
Stephan |
Gabriele |
|
X |
|
Wolf |
Steffen |
X |
|
|
Zimmermann |
Uwe |
|
X |
|
:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
8 |
NEIN-Stimmen |
7 |
Enthaltungen |
1 |
Mehrheitlich zugestimmt