Beschluss:

 


Herr Oberbürgermeister Hanke berichtete von der gesamtdeutschen Tagung “Historische Gärten und ihre Umgebung –eine untrennbare Beziehung - Umgebungsschutz für Gartendenkmale am 15./ 16. Juni 2022 im Barockgarten.

 

Frau Schubert zeigte anschließend eine Präsentation zur Sichtachsen- und Landschaftsbildanalyse.

Nach den Aufnahmeorten der Bilder informierte sich Herr Verbandsrat Liebscher.


Herr Verbandsrat Klingner erkundigte sich ob diese Variante der Vorschlag des Zweckverbandes oder bereits mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt ist. Er verwies dabei auf seine Stellungnahme im TOP 1. Insbesondere äußerte er nochmals, dass das Landesamt für Denkmalpflege mit dieser Bebauung nicht einverstanden ist. Er fragte zum Volumen der Pflanzen im Winter und zum Umgebungsschutz nach. Er bemängelte außerdem, dass bei einem Vor-Ort-Termin das Landesamt aufgrund von Terminüberschneidungen nicht anwesend war und dieser Termin daraufhin hätte verschoben werden müssen.

 

Zum Ablauf- und Bebauungsplan sprach Herr Flörke und zeigte eine PowerPoint Präsentation.

 

 Herr Verbandsrat Barthel erkundigte sich nach Anfragen von Investoren.

 

Ob für die SEP ein Interessenkonflikt bei der Vermarktung zwischen dem IPO und dem Gewerbegebiet Leupoldishain besteht, erfragte Herr Verbandsrat Dr. Gilbert. Ebenso interessierte er sich für die Auswirkungen aufgrund der Änderung der Förderrichtlinie.

 

Herr Verbandsrat Klingner äußerte erneut seine Bestürzung über die fehlende Kommunikation mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Nichtbeachtung des Umgebungsschutzes. Er fragte außerdem nach der finanziellen Bewertung der abgestimmten Inhalte. Insbesondere sieht er es weiterhin kritisch, dass Dohna die gleiche Umlage wie Heidenau bezahlt - obwohl Dohna 3-mal weniger Einwohner hat. Auch bei der Haftung des Zweckverbandes sieht er das gleiche Problem.  Herr Opitz ging u.a. noch einmal auf grundlegende Aussagen zu Planung, Ausgaben und Förderung ein.

 

Herr Verbandsrat Barthel stellte nachfolgend einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 28 der Sächsischen Gemeindeordnung. Ein schriftlicher Antrag wird nachgereicht versicherte Herr Verbandsrat Barthel.

 

Nach einer Obergrenze zur Überleitung der Abwasserentsorgung erkundigte sich Herr Verbandsrat Dr. Gilbert.

 

Herr Verbandsrat Klingner fragte nach dem Stand der Auseinandersetzungvereinbarung zum Austritt der Stadt Dohna aus dem Zweckverbandes. Herr Opitz erläuterte, dass der Entwurf bereits besteht. Es müssen noch weiter Stellungnahmen und Positionierungen eingearbeitet und Termine abgestimmt werden um zum Abschluss zu kommen, so Herr Opitz. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen