Sitzung: 07.07.2022 Verbandsversammlung
Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Hanke berichtete von der gesamtdeutschen Tagung “Historische Gärten
und ihre Umgebung –eine untrennbare Beziehung - Umgebungsschutz für
Gartendenkmale am 15./ 16. Juni 2022 im Barockgarten.
Frau Schubert
zeigte anschließend eine Präsentation zur Sichtachsen- und
Landschaftsbildanalyse.
Nach den
Aufnahmeorten der Bilder informierte sich Herr Verbandsrat Liebscher.
Herr Verbandsrat Klingner erkundigte sich ob diese Variante der Vorschlag des
Zweckverbandes oder bereits mit dem Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt ist.
Er verwies dabei auf seine Stellungnahme im TOP 1. Insbesondere äußerte er
nochmals, dass das Landesamt für Denkmalpflege mit dieser Bebauung nicht
einverstanden ist. Er fragte zum Volumen der Pflanzen im Winter und zum
Umgebungsschutz nach. Er bemängelte außerdem, dass bei einem Vor-Ort-Termin das
Landesamt aufgrund von Terminüberschneidungen nicht anwesend war und dieser
Termin daraufhin hätte verschoben werden müssen.
Zum Ablauf- und
Bebauungsplan sprach Herr Flörke und zeigte eine PowerPoint Präsentation.
Herr Verbandsrat Barthel erkundigte sich nach
Anfragen von Investoren.
Ob für die SEP ein
Interessenkonflikt bei der Vermarktung zwischen dem IPO und dem Gewerbegebiet
Leupoldishain besteht, erfragte Herr Verbandsrat Dr. Gilbert. Ebenso
interessierte er sich für die Auswirkungen aufgrund der Änderung der
Förderrichtlinie.
Herr Verbandsrat
Klingner äußerte erneut seine Bestürzung über die fehlende Kommunikation mit dem
Landesamt für Denkmalpflege und der Nichtbeachtung des Umgebungsschutzes. Er
fragte außerdem nach der finanziellen Bewertung der abgestimmten Inhalte.
Insbesondere sieht er es weiterhin kritisch, dass Dohna die gleiche Umlage wie
Heidenau bezahlt - obwohl Dohna 3-mal weniger Einwohner hat. Auch bei der
Haftung des Zweckverbandes sieht er das gleiche Problem. Herr Opitz ging u.a. noch einmal auf
grundlegende Aussagen zu Planung, Ausgaben und Förderung ein.
Herr Verbandsrat
Barthel stellte nachfolgend einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 28 der Sächsischen
Gemeindeordnung. Ein schriftlicher Antrag wird nachgereicht versicherte Herr
Verbandsrat Barthel.
Nach einer Obergrenze zur Überleitung der Abwasserentsorgung erkundigte
sich Herr Verbandsrat Dr. Gilbert.
Herr Verbandsrat Klingner fragte nach dem Stand der
Auseinandersetzungvereinbarung zum Austritt der Stadt Dohna aus dem
Zweckverbandes. Herr Opitz erläuterte, dass der Entwurf bereits besteht. Es
müssen noch weiter Stellungnahmen und Positionierungen eingearbeitet und
Termine abgestimmt werden um zum Abschluss zu kommen, so Herr Opitz.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
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JA-Stimmen |
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NEIN-Stimmen |
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Enthaltungen |
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