Die Verbandsversammlung beschließt aufgrund § 76 Abs. 1 SächsGemO über die eingegangene Einwendung der Bürgervereinigung Oberelbe IPO-Stoppen gem. der beigefügten Anlage IPO-003/2022-02.

 

 

1. Einzelbeschluss:

 

Die Verbandsversammlung lehnt die zum Haushaltplanentwurf 2021 vorgetragenen und nach Vortrag der Einwendungsführerin auch für den Haushaltsplanentwurf 2022 geltenden Einwendungen ab.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

3

 

 

einstimmig beschlossen

 

 

2. Einzelbeschluss:

 

Die Verbandsversammlung lehnt die Einwendungen der Punkte 1 – 4 gegen den Haushaltsplanentwurf 2022 ab.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

3

 


einstimmig beschlossen

 

 


Herr Neugebauer zeigte eine Präsentation zum Haushaltsplan 2022. Er sprach zu folgenden Themen:

 

-Verfahren

- Ergebnishaushalt 2022

- Gesamtergebnis 2022

- Erträge und Aufwendungen

- Finanzplanungszeitraum 2021 – 2025

- Erträge

- wesentliche Ertragspositionen

- Verbandsumlagen

- Ordentliche Aufwendungen

- wesentliche Aufwandspositionen

- Finanzhaushalt

- Zahlungsmittelsaldo

- Investiver Haushalt

- Investive Einzahlungen und Auszahlungen

- Liquiditätsplanungen

- Verbindlichkeiten aus Krediten

- Zusammenfassung

- Gesetzmäßigkeiten und Genehmigungspflicht 

 

Herr Verbandsrat Dr. Gilbert warf dem Zweckverband vor, aufgrund der Alternativlosigkeit alle Einwendungen abgewiesen zu haben sowie eine Kostensteigerung durch die Hintertür vorzunehmen. Seiner Berechnung kommen zu den 142 Mio. Euro Investitionskosten noch die Umlagekosten von 16 Mio. Euro hinzu. Außerdem sprach er von Vermarktungskosten von 11,7 Mio. Euro im Zeitraum 2026 bis 2032. Er verwies auch auf eine Anfrage aus dem Stadtrat.  Herr Neugebauer entkräftete die 11,7 Mio. Euro mit dem Hinweis, dass die ausgewiesene Summe die haushaltsrechtliche Darstellung des Vermögensabgangs der Grundstücksveräußerung aus der Bilanz darstelle und keine Vermarktungsaufwendungen enthalte.

 

Herr Verbandsrat Klingner erläuterte das ablehnende Abstimmungsverhalten des Dohnaer Stadtrates zu den folgenden beiden Beschlüssen. Das Risiko der Tilgung der geplanten Kredite und Refinanzierung der Gesamtkosten birgt ein großes Konfliktpotenzial, so Herr Verbandsrat Klingner insbesondere. Die Kosten würden immer noch auf dem Realisierungskonzept basieren, mahnte Herr Verbandsrat Klingner. Er teilte weiterhin mit, sich zu den aktuellen Entwicklungen im Zweckverband immer noch schlecht informiert zu fühlen.

 

Ob die sich die Gesamtkosten von 142 Mio. Euro wirklich auf 158 Mio. Euro erhöhen, fragte Herr Verbandsrat Dr. Gilbert. Darauf hin erklärte Herr Neugebauer, dass in jedem neu zu erstellenden Haushaltsplan neue Erkenntnisse (bspw. Kostenänderungen) berücksichtigt würden und er keine feste Zusage geben könne. Herr Opitz mahnte zur Benutzung der richtigen, bisher verwendeten Begrifflichkeiten.