Herr Opitz eröffnete die 27. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses sowie die Mitarbeiter der Verwaltung.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine

neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der

Ausschusssitzung hat Herr Bürgermeister Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

 

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

 

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 9 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

 

Es wurde eine Befangenheit von Stadträten zu TOP 4 mit Herrn Stadtrat Wolf festgestellt.

 

Die Niederschrift des Bauausschusses v. 17.03.2022 wurden den Mitgliedern übermittelt und Beanstandungen dazu wurden nicht geäußert. Die Niederschrift zum Bauausschuss vom 07.04.2022 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut abgefragt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch die Vorsitzende nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Herr Stadtrat Kirsten und

             Herr Stadtrat Barthel

 

 

Herr Stadtrat Schürer stellte die Frage, weshalb die beiden TOP’s 7 und 8 nicht bereits im Öffentlichen Teil behandelbar seien, sondern in den Nichtöffentlichen Bereich fallen.

Herr Opitz verwies in diesem Zusammenhang auf die geltende Geschäftsordnung inkl. Regelung der Kriterien zu einzelnen Vorhaben.

Es wurden keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung an die Verwaltung gestellt.