Beschluss:

 


Frau Franz informierte, dass die Erstattung der Elternbeiträge im Bezug auf den § 2 Absatz 6 der Elternbeitragssatzung, derzeit läuft aber noch Zeit in Anspruch nimmt.

Des Weiteren teilte Frau Franz mit, dass die Verwaltung beabsichtig den oben genannten Paragraphen mit Wirkung zum 18.04.2022 wieder aufzuheben und die Elternbeitragssatzung damit erneut zu ändern.

 

Herr Stadtrat Zimmermann erkundigte sich nach seiner Anfrage aus dem Verwaltungsausschuss vom 12.04.2022 zum Thema Inklusion. Frau Franz versprach eine Antwort bis zum 05.05.2022.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen