Herr Stadtrat Bräunsdorf leitete und eröffnete als ehrenamtlicher Stellvertreter des Bürgermeisters aufgrund der Abwesenheit des Bürgermeisters, Herrn Opitz, sowie der Ersten Beigeordneten, Frau Franz, die 26. Sitzung des Bauausschusses und begrüßte nachfolgend die Mitglieder des Bauausschusses, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Gäste.

 

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat die Erste Beigeordnete Frau Franz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Anschließend stellte Herr Stadtrat Bräunsdorf die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 6 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Bauausschusses fest.

Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt oder angezeigt.

 

Die Niederschrift des Bauausschusses v. 10.03.2022 befand sich zu diesem Zeitpunkt noch im Geschäftsgang und wird erneut abgefragt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

 

             Herr Stadtrat Zimmermann und

             Herr Stadtrat Wolf

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf begrüßte Frau Hartmann vom Planungsbüro Schubert in Radeberg, welche im Nichtöffentlichen Teil unter TOP 8 sprechen wird.

 

Alle Stadträte willigten ein, dass Frau Hartmann im Nichtöffentlichen Teil zu TOP 8 anwesend sein darf.

 

Es wurden keine Anträge zur Änderung der Tagesordnung gestellt.