Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die in der Anlage 033/2022-1 aufgeführten Entgelte für das Albert-Schwarz-Bad ab dem Jahr 2022.

 

Der Betriebsführer, die Technische Dienste Heidenau GmbH, hat diese Entgelte anzuwenden.

 

Alle nicht in der Anlage aufgeführten Entgelte aus der weiteren Nutzung des Albert-Schwarz-Bades für Ausleihgebühren, Kabinennutzungen, Gebühren für Schwimmkurse, Werbung, Sondernutzungen u. a. setzt der Betriebsführer in eigener Verantwortung im Sinne einer wirtschaftlichen Handhabung fest.

 

In Sonderfällen kann die Stadtverwaltung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Heidenau Abweichungen zur Entgeltordnung festlegen. Diese sind schriftlich dem Betriebsführer zeitnah mitzuteilen.

 


Herr Opitz sprach zur Beschlussvorlage.

 

Herr Paeslack erläuterte die Gründe zur seiner Meinung nach vertretbaren Erhöhung der Entgelte. Er teilte mit, dass eine Marktanalyse stattgefunden hat und die Eintrittspreise sich im Mittelfeld befinden.

 

Nachfolgend entstand eine rege Diskussion zum Thema.

 

Herr Stadtrat Barthel, Herr Stadtrat Schürer sowie Herr Stadtrat Gensel äußerten ihre Ablehnung.

 

Ihre Zustimmung zur Angelegenheit signalisierten Herr Stadtrat König, Herr Stadtrat Wolf, Herr Stadtrat Bräunsdorf sowie Herr Stadtrat Kirsten Hesse.

 

Herr Opitz wies zwischenzeitlich auf die Freiwillige Aufgabe zur Betreibung eines Freibades hin.

 

Herr Stadtrat Zimmermann beantragte namentliche Abstimmung.

Über die Zulassung der Abstimmung wurde wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

8

NEIN-Stimmen

10

Enthaltungen

1

 

Damit wurde die namentliche Abstimmung mehrheitlich abgelehnt. 

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf erklärte, dass er sich mit seiner Zustimmung zum Antrag auch der Öffentlichkeit stellen würde. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

19

JA-Stimmen

13

NEIN-Stimmen

6

Enthaltungen

0