Beschluss:

 


Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 26. Sitzung des Verwaltungsausschusses.

Nachfolgend begrüßte Herr Opitz Frau Schreiber vom Planungsbüro Schubert, Herrn Koch von der WVH sowie Herrn Bartsch von der TDH. Außerdem hieß er die Mitglieder des Verwaltungsausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung willkommen.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel geltend gemacht.

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 11 (von 12) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsausschusses fest.

Die Niederschrift der Sitzung vom 08. Februar befindet sich noch im Geschäftsgang.


Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

• Herr Stadtrat Hesse und
• Frau Stadträtin Stephan..

 Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt oder angezeigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen