Sitzung: 15.03.2022 Verwaltungsausschuss
Beschluss:
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 26. Sitzung des
Verwaltungsausschusses.
Nachfolgend begrüßte Herr Opitz Frau Schreiber vom Planungsbüro Schubert, Herrn
Koch von der WVH sowie Herrn Bartsch von der TDH. Außerdem hieß er die
Mitglieder des Verwaltungsausschusses und die Mitarbeiter der Verwaltung
willkommen.
Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz
zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung
von Frist- und Formmängeln. Mit dem Beginn der Ausschusssitzung hat der
Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass der Ausschuss nur in einer
ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von
Form oder Frist der Ladung eines Mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied
zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die
Tagesordnung der Sitzung geltend macht. Es wurden nachfolgend keine Mängel
geltend gemacht.
Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der
Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 11 (von 12) anwesenden
stimmberechtigten Mitgliedern des Verwaltungsausschusses fest.
Die Niederschrift der Sitzung vom 08. Februar befindet sich noch im
Geschäftsgang.
Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden
nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
• Herr Stadtrat Hesse und
• Frau Stadträtin Stephan..
Es wurde keine Befangenheit von
Stadträten festgestellt oder angezeigt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
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JA-Stimmen |
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NEIN-Stimmen |
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Enthaltungen |
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