Sitzung: 24.02.2022 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 004/2022
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Sanierung eines Wohnblocks mit 8 Eingängen, Neubau Aufzug mit Laubengang sowie Neubau v. Balkonen
Kurt-Fehrmann-Straße 1-15, 01809 Heidenau;
Flurstück 534/10, Gemarkung
Mügeln;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.
Herr Opitz verlas den Beschlusstext.
Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich nach dem Teilrückbau und den verbleibenden Mietern.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |