Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Sanierung eines Wohnblocks mit 8 Eingängen, Neubau Aufzug mit Laubengang sowie Neubau v. Balkonen

Kurt-Fehrmann-Straße 1-15, 01809 Heidenau;

Flurstück 534/10, Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 


Herr Opitz verlas den Beschlusstext.

 

Herr Stadtrat Schürer erkundigte sich nach dem Teilrückbau und den verbleibenden Mietern. 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0