Beschluss:

 


Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 29. Sitzung des Stadtrates.

Zu Beginn gratulierte Herr Opitz Herrn Stadtrat Schürer nachträglich zum 70. Geburtstag mit einem Blumenstrauß.

Nachfolgend begrüßte Herr Opitz Herrn Strohbach vom Jugendbeirat, Herrn Wirtschaftsprüfer Dr. Przyborowski sowie Herrn Elsner, Herrn Wenske und Herrn Bothmann von der SEP. Außerdem hieß er die Mitglieder des Stadtrates und die Mitarbeiter der Verwaltung sowie die Presse willkommen.

Mit Inkrafttreten des Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts gibt es eine neue Regelung zur Heilung von Frist- und Formmängeln. Herr Opitz wies darauf hin, dass der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Stadtratsmitgliedes als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung geltend macht.

 

Mit dem Beginn der Stadtratssitzung hat der Vorsitzende Herr Opitz darauf hingewiesen, dass der Stadtrat nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen kann und dass eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Stadtrats-mitglieds als geheilt gilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht.

Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 18 (von 21) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates fest.

Die Niederschriften der Sitzungen vom 25. November 2021 und 16. Dezember 2021 wurden bestätigt.

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:

• Herr Stadtrat Barthel und
• Herr Stadtrat Skeries.

 Es wurde keine Befangenheit von Stadträten festgestellt oder angezeigt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen