Sitzung: 16.12.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 171/2021
Der Stadtrat stellt fest, dass für
die Stellungnahmen gemäß Anlage 2 (Anlage 171/2021-2) für Behörden, sonstige
Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum
Vorentwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ in der Fassung vom 30.04.2021
keine Abwägung nach §1 Abs. 7 Baugesetzbuch erforderlich ist.
Herr Opitz las die Beschlussvorlage vor.
Herr Stadtrat Dr. Borchers erkundigte sich nach Tiefgaragenstellplätze und wies auf Brandgefahr durch Elektrofahrzeuge hin.
Als gutes Zeichen für das Vorhaben deutete Herr Stadtrat König die wenigen eingegangenen Einsprüche.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |