Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat stellt fest, dass für die Stellungnahmen gemäß Anlage 2 (Anlage 171/2021-2) für Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ in der Fassung vom 30.04.2021 keine Abwägung nach §1 Abs. 7 Baugesetzbuch erforderlich ist.

 


Herr Opitz las die Beschlussvorlage vor.

 

Herr Stadtrat Dr. Borchers erkundigte sich nach Tiefgaragenstellplätze und wies auf Brandgefahr durch Elektrofahrzeuge hin.

 

Als gutes Zeichen für das Vorhaben deutete Herr Stadtrat König die wenigen eingegangenen Einsprüche.

 

  


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0