Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von Krediten durch die Gesellschaft entsprechend der in der Anlage 178/2021-1 beigefügten Bedingungen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen des Wirtschaftsplanes 2021 der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in Höhe von 2.160.000 EUR zu.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

16

JA-Stimmen

16

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0