Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von Krediten durch die Gesellschaft entsprechend der in der Anlage 178/2021-1 beigefügten Bedingungen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen des Wirtschaftsplanes 2021 der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH in Höhe von 2.160.000 EUR zu.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
16 |
JA-Stimmen |
16 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |