Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Der Stadtrat beschließt,

 

1.    dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH;

Rudolf-Breitscheid-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstück 162/9; Gemarkung Gommern;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen und

 

2.    dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ Nr. 10.3 (Grundrissausrichtung) nach § 31 Absatz 2 BauGB, aufgrund der nachgewiesenen Sicherung der schutzbedürftigen Räume im Mehrfamilienhaus vor zu hohen Geräuschimmissionen mittels Schallschutzverglasung i. V. m. einer technisch kontrollierten Wohnraumlüftung zu zustimmen.

 

 


Ab 18:45 Uhr war auch Frau Stadträtin Plachta anwesend.

 

Herr Opitz verlas den Beschlusstext.

 

Herr Stadtrat Schürer verwies noch einmal auf das zusätzliche Geschoss als Staffelgeschoss sodass nun aus einem vormals beantragten zweigeschossigem Haus ein dreigeschossiges Haus zur Genehmigung eingereicht wurde.

 

Weiterhin machte er darauf aufmerksam, dass eine Solaranlage gem. bestehendem Bebauungsplan gebaut werden dürfe, jedoch im Bauantrag nicht zum Tragen kommt.

 

Ebenso äußerte er zum Schallschutz seine Bedenken, die schutzbedürftigen Räume auf die andere Hausseite zu verlegen und empfindet dies nicht ausreichend, gerade in Hinsicht auf die derzeit pausierenden Umsetzung  von Schallschutzmaßnahmen der Deutschen Bahn entlang der Eisenbahnstrecke. Dazu sei eine Klärung erforderlich. Er sprach auch die nicht vorgesehene Versickerung des Regen-bzw. Schmutzwassers an, die hier nicht im Boden versickert sondern in den Mischwasserkanal eingeleitet wird. Demnach fehle ???. Das Vorhaben befindet sich in einem Radon-Gebiet und ist demnach sicher nach speziellen Prämissen zu beplanen bzw. es sind Vorkehrungen zu treffen. Welche sind dies?

 

Frau Franz erläuterte im Anschluss die Fragen zum

 

Radon-Gebiet:

 

Die Stadt Heidenau ist in allen Bebauungsplänen verpflichtet, den Hinweis aufzunehmen, dass Radon vorliegt und dazu entsprechende Vorkehrungen zu treffen seien. Der Hinweis ist ebenso Bestandteil des vorliegenden bestandskräftigen Bebauungsplans. Die Umsetzung dessen ist nicht Bestandteil des Prüfungsrechts der Kommune. Diese prüfe nur die planungsrechtliche Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan.

 

Niederschlagwasser

 

Die Versickerung des Niederschlagswassers war Inhalt der Stellungnahme an das Landratsamt im Vorentwurf und auch im Entwurf. Infolge eines erstellten Baugrundgutachtens sei die Versickerung in diesem Gebiet nicht gegeben und somit resultierend die Einleitung des Regenwassers in den Mischwasserkanal notwendig.

 

Schallschutz

 

Im Rahmen des BPlan-Verfahrens fanden Besprechungen mit der Unteren Immissionsschutzbehörde statt und daraus wurde aufgenommen, dass Schlafräume auf der bahnabgewandten Seite anzuordnen sind. Im Nachgang gab es architektonische Änderungen sowie daraus resultierend ein überarbeitetes Schallschutzgutachten, das wiederum im Vorfeld zu dem hier eingereichten Antrag bei der unteren Immissionsschutzbehörde eingereicht wurde, woraus nun die erhöhten Anforderungen an die Schallschutzglasfenster resultieren. Dies seien Festsetzungen, die im Rahmen des Bauantragsverfahren zulässiger Weise gemacht werden können.

 

Die Betrachtung Neubaustrecke Dresden-Prag findet hier in der Beurteilung keine Berücksichtigung, da es immer auf den Zeitpunkt des Erlasses der Baugenehmigung ankomme und dann eine eventuell in Zukunft verkehrende, vermehrte Anzahl von Zügen keine Rolle spiele für die Beurteilung dieses Bauantrages.

 

Herr Berthel verwies noch einmal darauf, dass es sich um einen rechtsgültig festgesetzten Bebauungsplan in diesem Gebiet handele, in dem diese Geschossigkeit zulässig sei, ebenso die Anbringung von Anlagen für Gewinnung von Sonnenenergie.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

15

JA-Stimmen

13

NEIN-Stimmen

1

Enthaltungen

1