Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 160/2021-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.07.2023.

 

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.

 

 

 

 

 


Herr Opitz verlas den Beschlusstext und verwies gleichzeitig auf die im Verwaltungsausschuss gezeigte Präsentation durch Frau Müller (Amt 40).

Herr Stadtrat Bläsner machte darauf aufmerksam, dass die Anlage zur Beschlussvorlage im Mandatos fehlt und oder nicht mit hochgeladen wurde.

 

Herr Opitz kündigte die Nachlieferung an und verwies auf eine erfolgte nachträgliche Änderung der Anlage hin.

 

Frau Franz erläuterte dazu, dass es nach dem Verwaltungsausschuss (09.11.2021) weitere Gespräche mit Freien Trägern der Kindertageseinrichtungen gab und sich daraus punktuelle Änderungen speziell in der Belegung der Kita Wurzelzwerge ergaben, welche nun neu eingeflossen sind, jedoch keine wesentlichen Änderung der Zahlen nach sich ziehen, sondern eher in der Umverteilung der Belegung Krippe/Kita.

 

Herr Opitz betonte zur Abstimmung, dass die geänderte Anlage zur Beschlussvorlage den Stadträten im Nachgang zur Sitzung übermittelt wird und somit nach Zustimmung im Ausschuss hier ein Beschluss dazu gefasst werden kann. Die Erläuterung der Änderung erfolgte hier in der Stadtrastsitzung durch Frau Franz.

 

Alle Stadträte stimmten zu.

 

Es wurden keine weiteren Fragen an die Verwaltung gestellt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

14

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0