Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Nutzungsänderung des Gebäudes „Pechhütte“ zu einem Service- und Informationspunkt der DB Netz AG;

Hauptstraße 121, 01809 Heidenau;

Flurstück 615; Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

 


Frau Franz verlas den Beschlusstext zur Vorlage.

 

Herr Stadtrat König interessierte sich dafür, was mit der Pechhütte nach Fertigstellung der Neubaustrecke DD-Prag passieren wird. Fällt diese eventuelle dem Vorhaben zum Opfer?

 

Frau Franz berichtete dazu von einem Termin mit der DB-Netz-AG, in welcher angesprochen wurde, dass die Pechhütte je nach Variante nicht betroffen sein wird und demnach erhalten bleiben soll, da sie ebenso auch unter Denkmalschutz stehe.

Dennoch zum „Opfer“ fallen würden wohl Gebäude der Fa. Ludendorff, wo auch schon Verhandlungen stattfinden.

 

Herr Stadtrat Gensel kritisierte die Parksituation, die gerade an dieser befahrenen Straße mit Kurvenneigung als unübersichtlich und nicht auskömmlich erscheint.

 

Frau Franz sprach hier insbesondere die baurechtliche Zulässigkeit an, welche als gegeben befunden wurde.

 

Herr Stadtrat Wolf gab an, der Vorlage nicht zuzustimmen, da auch nach seinem Ermessen die Parkmöglichkeiten nicht ausreichend wären.

 

Frau Franz gab erneut an, dass dies keine Relevanz bei der baurechtlichen Bewertung hätte und im derzeitigen Bestand als auskömmlich erachtet wurde.

 

Frau Stadträtin Denzer-Ruffani sah keine Probleme mit der Parksituation und befürwortete das Vorhaben.

 

Herr Stadtrat Bräunsdorf machte noch einmal auf die Umnutzung der Pechhütte im Krieg als Schutzraum für Heidenauer Bürger aufmerksam und hoffe, dass die unterirdischen Räume beim Umbau erhalten bleiben.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

8

JA-Stimmen

5

NEIN-Stimmen

3

Enthaltungen

0