Beschluss:

 


Herr Verbandsvorsitzender Opitz eröffnete die 11. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes ‘IndustriePark Oberelbe‘.

 

Nachfolgend begrüßte er Herrn Oberbürgermeister Hanke, Herrn Bürgermeister Dr. Müller sowie die anwesenden Verbandsräte und anwesenden Gäste. Außerdem hieß er die Mitarbeiter der Verwaltung und der SEP willkommen.

 

Herr Opitz stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 12 (von 12) Stimmen fest.

 

Zur Niederschrift der 10. Verbandsversammlung vom 21.07.2021 gab es zwei Anmerkungen von Herrn Dr. Gilbert. Auf Seite 21 bei dem Tagesordnungspunkt 8 fehlen 2 Zahlenangaben, merkte Herr Verbandsrat Dr. Gilbert an. Herr Opitz reichte die gewünschten Informationen als Ergänzung der Niederschrift vom 21.07.2021 wie folgt nach:

 

„Das Plangebiet umfasst nach wie vor 136,5 ha, wovon nach gegenwärtigem Stand 87,1 ha Baufläche, 16,4 ha Verkehrsanlagen und 19,4 ha Grünfläche sein werden. Auf  10,9 ha bleibt die Landwirtschaftliche Nutzung erhalten.“

 

Ab 17:03 Uhr war Herr Verbandsrat Barthel anwesend.

 

Die zweite Anmerkung der Niederschrift vom 21.07.2021 betraf den nachträglich eingefügten Zusatz zum Haushaltsbeschluss.

Anmerkung:

Nach der Sitzung wurde festgestellt, dass nach § 9 Absatz 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes die erforderliche 2/3-Mehrheit für diesen Beschluss nicht erreicht wurde.“

 

Laut Herrn Verbandsrat Dr. Gilbert fehlt in der Anmerkung, dass diese Beschlussvorlage wegen des Verfehlens der erforderlichen Mehrheit abgelehnt wurde. Das zuvor genannte Abstimmungsergebnis erweck den falschen Eindruck einer Annahme. Herr Opitz bestätigte jedoch die Form und sachliche Richtigkeit der Anmerkung.

 

Herr Verbandsrat Dr. Gischke war ab 17:06 Uhr anwesend.

 

Herr Verbandsrat Klinger erkundigte sich, ob die Beschlussfähigkeit nicht hergestellt ist, wenn einige der Verbandsräte fehlen. Herr Opitz erklärte, dass die Verbandsversammlung beschlussfähig ist, wenn die 3 Vertreter der Städte anwesend sind. Des Weiteren merkte er an, dass es auf Seite 19 besser wäre, bei der Haftungsregelung anzufügen, dass der Zweckverband aus 3 Städten besteht.  Er entkräftete jedoch auf Seite 17 der Niederschrift vom 21.07.2021 seine Wortwahl, insbesondere zum Wort „Spekulation“.  Herr Opitz erklärte nochmals die Verfahrensweise zur Erstellung und Änderung der Niederschrift.

 

Um eine künftige Eingangsbestätigung bei eingehenden Emails von Verbandsräten bat Herr Verbandsrat Dr. Gilbert.  Außerdem äußerte er nochmals sein Missfallen über die nachträgliche Erkenntnis zur geforderten Mehrheit beim Haushaltsbeschluss.

 

Die Niederschrift vom 21.07.2021 wurde nachfolgend so bestätigt.

 

Eine Befangenheit von Mitgliedern der Verbandsversammlung wurde nicht angezeigt. Herr Verbandsrat Dr. Gilbert bemerkte jedoch, dass für die Vertreter der Stadt Pirna kein Weisungsbeschluss vorliegt. Die ursprüngliche Weisung der Stadt Pirna wurde für die 10. Verbandversammlung erteilt, so Herr Verbandsrat Dr. Gilbert. Er mahnte an, dass die Weisung nun ein Vierteljahr später immer noch als gültig angenommen wird. Herr Oberbürgermeister Hanke erklärte, dass der ursprüngliche Weisungsbeschluss nach rechtlicher Prüfung immer noch Bestand hat.

 

Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch Herrn Opitz nachfolgende anwesende Verbandsräte bestellt:

 

  • Herr Verbandsrat Dr. Gischke aus Pirna und
  • Herr Verbandsrat Barthel aus Heidenau.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen