Sitzung: 22.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 120/2021/1
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das
Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum
zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises
Sächsische Schweiz - Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Vorlage 118/2021/1 / Anlage
118/2021/1-1) für eine dreizügige Oberschule in Heidenau mit folgenden
Hinweisen:
- Im
Bebauungsplanvorentwurf vom 30.04.2021 M 13/1 „MAFA-Park“ ist eine
Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule, vorgesehen. Die Stadt
Heidenau avisiert, dass diese Schule in freier Trägerschaft betrieben
werden soll.
- Auf
Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird
davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren
zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.
- Es
wird davon ausgegangen, dass die fehlenden Oberschulplätze durch Schaffung
von neuen Kapazitäten in der Oberschule Dohna im Planungsraum Heidenau -
Dohna - Müglitztal vorhanden sind. Eine Aufnahme am Schulstandort Pirna
ist zwar aufgrund des Planungsrechts (Pirna = Mittelzentrum und zur
Aufnahme verpflichtet) sachlich richtig, jedoch zeigt die Praxis, dass
sich Heidenauer Oberschüler eher in Richtung Dohna orientieren.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |