Sitzung: 22.07.2021 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 118/2021/1
Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das
Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum
zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises
Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Anlage 118/2021/1-1) für den
Bereich Grundschulen mit folgenden Hinweisen:
- Im
Bebauungsplanvorentwurf vom 30.04.2021 M 13/1 „MAFA-Park“ ist eine
Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule, vorgesehen. Die Stadt
Heidenau avisiert, dass diese Schule in freier Trägerschaft betrieben
werden soll.
- Auf
Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird
davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren
zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.
- Die Astrid-Lindgren
Grundschule ist eine dreizügige Grundschule mit der Möglichkeit, aller 4
Jahre eine 4. erste Klasse aufzunehmen.
- Die Grundschule „Bruno
Gleißberg“ ist eine dreizügige Grundschule mit der Möglichkeit, aller 4
Jahre eine 4. erste Klasse aufzunehmen.
- Die Heinrich-Heine
Grundschule ist eine einzügige Grundschule.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
18 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |