Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz – Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Anlage 118/2021/1-1) für den Bereich Grundschulen mit folgenden Hinweisen:

 

  1. Im Bebauungsplanvorentwurf vom 30.04.2021 M 13/1 „MAFA-Park“ ist eine Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule, vorgesehen. Die Stadt Heidenau avisiert, dass diese Schule in freier Trägerschaft betrieben werden soll.

 

  1. Auf Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.

 

  1. Die Astrid-Lindgren Grundschule ist eine dreizügige Grundschule mit der Möglichkeit, aller 4 Jahre eine 4. erste Klasse aufzunehmen.

 

  1. Die Grundschule „Bruno Gleißberg“ ist eine dreizügige Grundschule mit der Möglichkeit, aller 4 Jahre eine 4. erste Klasse aufzunehmen.

 

  1. Die Heinrich-Heine Grundschule ist eine einzügige Grundschule.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

18

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0