Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“ und den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1 als Satzung zu erlassen.

 

 


Herr Opitz informierte zur Vorlage.

 

Herr Verbandsrat Dr. Gilbert wies auf ein falsches Datum im ersten Satz in der Satzung hin. „Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe hat in ihrer Sitzung vom 21.07.2018 ….“ Das Datum muss 21.07.2021 heißen.

 

Dies ist ein redaktioneller Fehler und wird im Nachgang bereinigt.

 

Außerdem fragte er nach der Auswirkung der überschrittenen Verlängerungsfrist. Frau Schubert erklärte, dass aufgrund von Terminverschiebungen die Verlängerung nicht mehr möglich war. Daher erfolgte eine Neufassung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

9

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

3

.