Beschluss: mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.1  Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin der  WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH (WVH)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH beruft Frau Sonnhild Ruffani mit Wirkung zum 01.05.2021 als Geschäftsführerin der Gesellschaft ab.

 

1.2  Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH DLG)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungs­bau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafter­versammlung der WVH Dienst­leistungsgesellschaft Heidenau mbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH beruft Frau Sonnhild Ruffani mit Wirkung zum 01.05.2021 als Geschäftsführerin der Gesellschaft ab.

 

1.3  Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin der Heidenauer Privatisierungs- und
Bauträgergesellschaft Heidenau mbH (HPB)

 

Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs­gesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungs­verwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafter­versammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft Heidenau mbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist,  folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft Heidenau mbH beruft Frau Sonnhild Ruffani mit Wirkung zum 01.05.2021 als Geschäftsführerin der Gesellschaft ab.

 

 


Um 19:06 Uhr wurde die Öffentlichkeit der Sitzung wieder hergestellt.

 

Für diesen Tagesordnungspunkt war Frau Stadträtin Denzer-Ruffani befangen (18).

 

Herr Stadtrat Bläsner fasste die Gesamtsituation zur Abberufung zusammen. Er sagte, dass er keine Kenntnis zu den Gründen hat, die eine sofortige Entbindung der Geschäftsführeraufgaben von Frau Ruffani begründen. Zudem empfindet Herr Bläsner es als moralischen, nicht rechtlichen Mangel, dass eine Befragung der Geschäftsführerin Ruffani durch die Mitglieder des Stadtrates nicht möglich war. Er sprach sich künftig für mehr Transparenz im Stadtrat aus und beglückwünschte die neue Geschäftsführung zur Übernahme.

 

Herr Stadtrat Zimmermann pflichtete seinem Vorredner bei, jedoch hätte er sich gewünscht, dass Frau Ruffani noch eine vorübergehende Beraterfunktion eingeräumt worden wäre. Auch für ihn ist die Verfahrenskürze nicht  nachvollziehbar.   


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

18

JA-Stimmen

14

NEIN-Stimmen

2

Enthaltungen

2