Sitzung: 29.04.2021 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 2, Enthaltungen: 2
Vorlage: 048/2021
Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.1 Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH beruft Frau Sonnhild Ruffani mit Wirkung zum 01.05.2021 als Geschäftsführerin der Gesellschaft ab.
1.2 Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH DLG)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH beruft Frau Sonnhild Ruffani mit Wirkung zum 01.05.2021 als Geschäftsführerin der Gesellschaft ab.
1.3 Widerruf der Bestellung der Geschäftsführerin
der Heidenauer Privatisierungs- und
Bauträgergesellschaft Heidenau mbH (HPB)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft Heidenau mbH, die unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft Heidenau mbH beruft Frau Sonnhild Ruffani mit Wirkung zum 01.05.2021 als Geschäftsführerin der Gesellschaft ab.
Um 19:06 Uhr wurde die Öffentlichkeit der Sitzung wieder hergestellt.
Für diesen Tagesordnungspunkt war Frau Stadträtin Denzer-Ruffani befangen (18).
Herr Stadtrat Bläsner fasste die Gesamtsituation zur Abberufung zusammen. Er sagte, dass er keine Kenntnis zu den Gründen hat, die eine sofortige Entbindung der Geschäftsführeraufgaben von Frau Ruffani begründen. Zudem empfindet Herr Bläsner es als moralischen, nicht rechtlichen Mangel, dass eine Befragung der Geschäftsführerin Ruffani durch die Mitglieder des Stadtrates nicht möglich war. Er sprach sich künftig für mehr Transparenz im Stadtrat aus und beglückwünschte die neue Geschäftsführung zur Übernahme.
Herr Stadtrat Zimmermann pflichtete seinem Vorredner bei, jedoch hätte er sich gewünscht, dass Frau Ruffani noch eine vorübergehende Beraterfunktion eingeräumt worden wäre. Auch für ihn ist die Verfahrenskürze nicht nachvollziehbar.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
18 |
JA-Stimmen |
14 |
NEIN-Stimmen |
2 |
Enthaltungen |
2 |