Beschluss:

 


Frau Lüth aus Heidenau stellte sich als Mutter eines Kindes in der 6. Klasse vor. Sie berichtete besorgt über das Tragen der OP-Masken im Unterricht. Sie bat die Stadt Heidenau sich als Schulträger beim Land für eine Aufhebung der Maskenpflicht einzusetzen. Außerdem wies Frau Lüth auf Stolperfallen auf der Bahnhofstraße vor dem Gebäude der WGE hin.  Auch Herr Wolf wandte sich mit der gleichen Bitte, der Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht, an die Stadt. Er berichtete von gesundheitlichen Problemen der Kinder und schlug die Anschaffung von zusätzlichen Lüftungsgeräten vor.

 

Herr Opitz teilte mit, dass der Schulträger nicht zuständig für den Erlass bzw. die Aufhebung der Maskenpflicht ist. Maßgebend dafür ist die sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Herr Opitz erklärte, dass er die Anregung zur Aufhebung bei der nächsten Entwurfsrunde der Corona-Schutz-Verordnung dem SSG mitteilen werde.

 

Herr Stadtrat Zimmermann nahm Anlauf einen zusammenhängenden Antrag zu stellen, wurde jedoch von Herrn Opitz gebeten dies unter dem Tagesordnungspunkt 15 vorzunehmen.

 

Frau Stadträtin Plachta fügte noch an, dass der Präsensunterricht derzeit ausgesetzt wird und es auch die Möglichkeit von Maskenbefreiungen gibt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

 

JA-Stimmen

 

NEIN-Stimmen

 

Enthaltungen