Sitzung: 29.04.2021 Stadtrat
Beschluss:
Herr Bürgermeister Opitz eröffnete die 19. Sitzung des Stadtrates.
Nachfolgend begrüßte er die Mitglieder des Stadtrates, die Mitarbeiter der Verwaltung sowie Gäste, Presse und Einwohner.
Anschließend stellte Herr Opitz die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit mit 19 (von 21) anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Stadtrates fest.
Zur Niederschrift vom 25.03.2021 hatte Herr Stadtrat Zimmermann am 26.04.2021 nachfolgenden Einwand per Email angezeigt:
„...bitte
ändern Sie die Niederschrift dahingehend, dass ich den HH Plan zur Kenntnis
genommen habe aber erhebliche Zweifel bestehen, das Einwände der Eltern zur
Finanzierung einer wissenschaftlichen Begleitung der Inklusion erhoben werden
konnten, da dieser Betrag im ausgelegten HH Plan nicht ersichtlich war.“
Herr
Opitz erklärte, nach § 40 Abs. 2 Satz 4 SächsGemO entscheidet über die gegen
die Niederschrift vorgebrachten Einwendungen der Stadtrat durch Beschluss. Die
Einwendungen und die Entscheidung des Stadtrats sind in der Niederschrift über
die Sitzung, in der über die Einwendungen entschieden wird, festzuhalten. Wird
eine Berichtigung beschlossen, so ist die Berichtigung durch einen Randvermerk
oder durch einen Nachtrag in der zu berichtigenden Niederschrift zu vermerken.
Im Original der beanstandeten Niederschrift sind die Einwendungen, die keine
Mehrheit gefunden haben, nicht zu vermerken. Rechtsmittel gegen die mit
Mehrheitsentscheidung abgelehnte Berichtigung der Niederschrift sind nicht
statthaft.
Dem Vorschlag zur Änderung wurde mit 12 JA-Stimmen von 19 anwesenden Mitgliedern des Stadtrates zugestimmt.
Es erfolgt in der Niederschrift vom 25.03.2021 unter Tagesordnungspunkt 5 folgender Nachtrag:
„Herr Stadtrat Zimmermann nahm den Haushaltsplan zur Kenntnis, äußerte aber, dass erhebliche Zweifel bestehen, das Einwände der Eltern zur Finanzierung einer wissenschaftlichen Begleitung der Inklusion erhoben werden konnten, da dieser Betrag im ausgelegten HH Plan nicht ersichtlich war. “
Der Satz „Seine Ablehnung zum Haushaltsbeschluss erläuterte ebenfalls Herr Stadtrat Zimmermann.“ gilt damit als gegenstandslos.
Für die Mitunterzeichnung dieser Niederschrift wurden durch den Vorsitzenden nachfolgende anwesende Mitglieder bestellt:
• Herr Stadtrat Thiele und
• Herr Stadtrat Tillack.
Es wurde eine Befangenheit von Frau Stadträtin Denzer-Ruffani zu den Tagesordnungspunkten 11,12 und 16 festgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
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JA-Stimmen |
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NEIN-Stimmen |
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Enthaltungen |
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