Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Der Bauausschuss beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur

 

Nutzungsänderung der Gewerberäume im Erdgeschoss des Objektes in eine Spielhalle;

Bahnhofstraße 9, 01809 Heidenau; Flurstück 316/a Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.

 

 


Herr Opitz erläuterte den Beschlusstext.

Frau Franz informierte über den Inhalt der Vorlage und sprach zu den Gegebenheiten.

Herr Opitz erwähnte im Anschluss ein Anschreiben einer Hausärztin aus Heidenau, Fr. Dr. Gnoyke, und verlas Selbiges. Darin wurde sich gegen eine weitere Spielehalle in Heidenau ausdrücklich ausgesprochen, gerade in Hinsicht auf das gegebene Suchtpotential, welches sie aus jahrelanger ärztlicher Erfahrung als negativ für die Stadtmitte und auch generell einschätzt.

Herr Stadtrat Dr. Borchers bekräftigte, dass man der Ablehnung zustimmen solle.

Herr Stadtrat Wolf sprach sich ebenfalls aufgrund des Suchpotentials für die Ablehnung aus.

Herr Stadtrat Bläsner stimmte grundsätzlich zu, man sollte jedoch bei der Begründung der Ablehnung aufpassen, da Lärm auch bei anderen Vorhaben eine Rolle spielt.

Frau Franz gab an, dass Lärm keine Rolle bei der Ablehnung spiele und nicht betrachtet wurde.

Herr Stadtrat Bräunsdorf sprach sich ebenso aufgrund langjähriger therapeutischer Erfahrung für die Ablehnung des Antrages aus.

Herr Stadtrat Lange bekundete, dass es die AFD gut findet, dass überhaupt ein neuer Investor für die Räume gefunden wurde, lehnt dennoch aber eine Spielhalle an diesem Standort ab. Er regte weiterhin an, ob die Möglichkeit bestehe, das Vorhaben getrennt nach Imbiss und Spielhalle zu bewerten.

Frau Franz beantwortete diese Frage mit nein, da die Stadt im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens den gesamten Antrag auf Vorbescheid zu bewerten habe.

Es wurden keine weiteren Fragen an die Verwaltung gestellt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Anwesend

12

JA-Stimmen

12

NEIN-Stimmen

0

Enthaltungen

0