Sitzung: 17.12.2020 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 147/2020
Der Stadtrat der Stadt Heidenau
beschließt,
1. die Aufhebung folgender
Beschlüsse und Informationsvorlagen
144/2018 (Neubau eines Mehrfamilienhauses – Beschluss Bauausschuss),
148/2018 (Neubau von zwei Reihenhäusern- Beschluss
Bauausschuss) und 149/2018 (Neubau von zwei Doppelhäusern- Informationsvorlage
Bauausschuss) vom 15.11.2018
und
2. erteilt zum Bauantrag nach §
68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau einer Wohnsiedlung
Am Mühlgraben, 01809 Heidenau;
Flurstück 21/27; Gemarkung Mügeln;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36
Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO.
Herr Opitz sprach
zur Beschlussvorlage.
Herr Stadtrat Wolf
fragte nach, wie lang ein Bauantrag und dessen Genehmigung gültig sind. Frau
Franz erklärte, dass die Gültigkeit 3 Jahre besteht und es auch eine Option auf
Verlängerung gibt.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend |
17 |
JA-Stimmen |
17 |
NEIN-Stimmen |
0 |
Enthaltungen |
0 |